Internationale Liga für Menschenrechte

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Samstag, 15. Juni 2019

Nach 100 Jahren: Staatsleistungen an die Kirchen beenden – jetzt!

Im August feiern wir den 100. Jahrestag der demokratischen Weimarer Verfassung. Nach dem Ende des Kaiserreichs sollte es eine Staatskirche nicht mehr geben. Staat und Kirchen sollten getrennt werden. Daher ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt: die historischen Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen. Das ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer Hamburg und Bremen) auf jährlich 538 Millionen Euro (2018) und insgesamt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von über 17 Milliarden Euro aufgetürmt.
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