Heute und morgen letzte Chance!
Wer die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung – die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte – noch unterstützen möchte, muss sich beeilen. Die Vollmachten müssen bis 24.12.2007 eingehen – dann läuft die Frist ab.
Worum geht es und wie geht es?
In Sachen geplanter Vorratsdatenspeicherung – das Gesetz ist am 9.11. vom Bundestag beschlossen worden – wird derzeit eine „Massen-Verfassungsbeschwerde“ von dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik zum Bundesverfassungsgericht vorbereitet, die bereits von zig-tausend Leuten unterstützt wird. Diese Verfassungsbeschwerde ist politisch gesehen eine Art „Unterschriftensammlung zum Bundesverfassungsgericht“, juristisch aber eine vollwertige Verfassungsbeschwerde; sie wird also im Namen all derjenigen erhoben, die sie unterstützen. Die Unterstützung setzt voraus, dass man den Anwalt zur Vertretung bevollmächtigt. Kosten fallen keine an auch wenn die Verfassungsbeschwerde verloren gehen sollte!
Erstbeschwerdeführer sind:
- Prof. Dr. Christoph Gusy (Universität Bielefeld),
- RA Dr. Rolf Gössner (Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
- Dr. Patrick Breyer (AK Vorratsdatenspeicherung)
So geht’s:
Informationen unter: www.vorratsdatenspeicherung.de
- Ausfüllen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/51/70/ und absenden
- Vollmacht GLEICH ausdrucken
- Vollmacht GLEICH ausfüllen
- und GLEICH via POST wegschicken
WICHTIG: DIE VOLLMACHT muss unterschrieben und postalisch versendet werden.
Die Verfassungsbeschwerde wird eingelegt, sofern/sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und dieses im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird (vergleiche dazu das Schreiben des AK Vorratsdatenspeicherung an Bundespräsident Horst Köhler).