Die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran ist dramatisch. Staatliche Repression, politische Gewalt und systematische Verfolgung prägen seit Jahren den Alltag vieler Menschen im Land. Im Jahr 2025 hat sich die Situation jedoch weiter zugespitzt. Insbesondere im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten seit Jahresbeginn ist eine deutliche Intensivierung staatlicher Repressionen zu beobachten. Wie bereits in der Vergangenheit wirkten dabei vor allem außenpolitische Eskalationen immer wieder als Katalysator für innenpolitische Gewalt und Repression.
Die Human Rights Activist Agency (HRANA)1 dokumentierte für das Jahr 2025 allein 22.062 Festnahmen in Zusammenhang mit der Ausübung von Meinungsfreiheit. Darüber hinaus wurden auch schwere körperliche Strafen wie Peitschenhiebe und Amputationen wieder verstärkt vollstreckt. Besonders alarmierend ist die Zunahme von Hinrichtungen. Über 2.000 Menschen wurden 2025 hingerichtet, elf davon öffentlich2. Im Zuge der landesweiten Proteste ab Dezember 2025 wurden viele weitere Menschen getötet. Eine Verifizierung genauer Zahlen ist kaum möglich, Medienberichte sprechen jedoch von mindestens 30.000 Todesopfern3. In Krankenhäusern soll es teils zu außergerichtlichen Hinrichtungen und Entführungen von Demonstrant*innen gekommen sein.
Besonders betroffen von Repressionen und Gewalttaten sind Frauen. Die Diskriminierung von Frauen ist gesetzlich verankert, wird institutionell durchgesetzt und durch massive staatliche Gewalt abgesichert. Zentrales Instrument der Unterdrückung bleibt die Zwangsverschleierung, bei deren Nichtachtung unter anderem Geld- und Haftstrafen oder Peitschenhiebe drohen. Besonders im Fokus des staatlichen Repressionsapparats stehen dabei politisch und gesellschaftlich aktive Frauen. Repression, etwa gegen die Jin Jiyan Azadi Protestbewegung, bleiben ungebrochen. Mindestens 61 Frauen wurden im Jahr 2025 hingerichtet, was den höchsten Stand seit zehn Jahren markiert4. Die staatliche Repression geht darüber hinaus auch mit extremer Gewalt im häuslichen Kontext einher. Die Menschenrechtsorganisation Hengaw dokumentierte für das Jahr 2025 mindestens 207 Femizide, aufgrund fehlender Transparenz und systematischer Vertuschung ist jedoch von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen5. Die Repression gegen Frauen stellt ein zentrales Herrschaftsinstrument des Regimes dar, wobei die systematische Entrechtung, staatliche Kontrolle über Körper und Verhalten sowie die gezielte Gewalt gegen Frauen Kriterien der geschlechtsspezifischen Verfolgung erfüllen.
Auch ethnische und religiöse Minderheiten sind überproportional systematischer Verfolgung ausgesetzt. So entfiel etwa die Hälfte der 2025 dokumentierten Festnahmen auf kurdische Personen6. In den Grenzregionen lebende arabische und belutschische Gemeinschaften sind immer wieder von Massenfestnahmen, tödlicher Gewalt und Kollektivstrafen betroffen. Religiöse Zugehörigkeit außerhalb der schiitischen Staatsdoktrin wird kriminalisiert, sicherheitspolitisch aufgeladen und immer wieder mit schweren Strafen sanktioniert. Hier sind vor allem Bahá’í betroffen, gefolgt von Christ*innen und Sunnit*innen7.
Asylpraxis in Deutschland
Die staatliche Verfolgung im Iran ist strukturell, systematisch und auf ganze Bevölkerungsgruppen gerichtet, womit sie zentrale Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllt. Wie ein Bericht von ProAsyl8 aufzeigt, wird die deutsche Asylpraxis dieser Realität jedoch nicht gerecht. So hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylbewerber*innen im Jahr 2025 in nur 27% der geprüften Fälle Schutz gewährt. Während sich die Menschenrechtslage im Iran verschärft, ist die Schutzquote in Deutschland seit Jahren rückläufig (2023: 45%; 2024: 37%). Auch die geschlechterspezifische Verfolgung spiegelt sich in den BAMF-Bescheiden nicht wider. Mit 30% liegt die Schutzquote für Frauen lediglich 5% über der für Männer. Darüber hinaus fällt auch eine überproportional hohe verwaltungsgerichtliche Korrekturquote auf, welche im 1. Halbjahr 2025 bei 42% Prozent lag. Es drängt sich die Frage auf ob nicht in erster Linie innenpolitische Motive die Entscheidungspraxis prägen. Anhand von BAMF- Bescheiden hat ProAsyl drei besonders problematische Entscheidungsmuster bei Asylverfahren identifiziert.
Zum einen wird eine fragwürdige Unterscheidung zwischen Organisator*innen und Teilnehmer*innen von Protesten vorgenommen. Nach Auffassung des BAMF begründet eine bloße Teilnahme an Protesten keine politische Überzeugung und damit auch keine Gefährdung, insbesondere, wenn die betreffende Person weder einer politischen Partei angehört noch eine hervorgehobene organisatorische Rolle innehatte. Diese Auffassung steht der politischen Realität im Iran jedoch völlig entgegen, wo bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen eine klare politische Positionierung darstellt. Jede Form öffentlichen Protests gegen die Regierung wird als oppositionelles Verhalten wahrgenommen und verfolgt. Besonders problematisch ist in diesem Kontext auch die Verneinung der politischen Relevanz regimekritischer Äußerungen in sozialen Medien aufgrund geringer Reichweite, welche die Überwachungspraxis im Iran verkennt.
Beobachter*innen zufolge kann bereits die dokumentierte Äußerung regimekritischer Inhalte staatliche Repressionen begründen.
Darüber hinaus zeigt sich eine unklare Kenntnis des BAMF über Ausreisemöglichkeiten aus dem Iran. Regelmäßig wird begründet, dass eine legale Ausreise über den Flughafen Teheran-Imam Khomeini einer Gefährdungslage entgegenstehe, da diese im Falle staatlicher Verfolgung nicht möglich gewesen wäre. Erkenntnisse aus Asylverfahren sowie Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen zeigen jedoch, dass staatliche Repressionsmaßnahmen häufig zeitversetzt erfolgen. Politische Aktivitäten werden oft erst nachträglich erfasst, etwa durch die Auswertung sozialer Medien oder durch Denunziation. Zudem bestehen keine flächendeckenden und lückenlosen Ausreisesperren für staatlich Verfolgte, sodass eine legale Ausreise eine staatliche Verfolgung nicht ausschließt.
Das dritte problematische Muster stellt die latente Negation der strukturellen Dimension sexualisierter Gewalt im Iran dar. Schwerste Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Sicherheitskräfte werden als isolierte Einzeltaten „krimineller Personen“ bezeichnet und so aus ihrem politischen und staatlichen Kontext gelöst. Dabei wird verkannt, dass diese Gewalt an Frauen regelmäßig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit politisch motivierten Festnahmen, Ingewahrsamnahmen oder Verhören ausgeübt wird und gerade deshalb der staatlichen Verantwortung zuzuordnen ist. Die Straflosigkeit staatlicher Sicherheitskräfte bei solchen Taten hat System und ist ein wesentliches Merkmal der strukturellen Unterdrückung. Eine Qualifizierung der Gewalt als atypisch oder zufällig bagatellisiert diese Realität und blendet die abschreckende Signalwirkung gegenüber der gesamten oppositionellen Bewegung aus. Die Isolierung sexualisierter Gewalt vom politischen Gesamtgeschehen steht darüber hinaus in einem offenen Spannungsverhältnis zu § 3a Asylgesetz (AsylG), der körperliche, seelische und ausdrücklich auch geschlechtsspezifische Gewalt als Verfolgungshandlung anerkennt.
Aufgrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran und den besorgniserregenden Befunden ProAsyls zur deutschen Asylpraxis, schließt sich die Internationale Liga für Menschenrechte den von ProAsyl formulierten Forderungen nach
- einem Abschiebestopp in den Iran,
- der Anerkennung sowohl geschlechterspezifischer als auch ethnischer und religiöser Verfolgung im Iran,
- Konsequenzziehungen des BAMF aus der hohen verwaltungsgerichtlichen Aufhebungsquote,
- einer Unterlassung von Dublin-Abschiebungen in unsichere Staaten sowie
- der Aufnahme humanitärer Härtefälle aus dem Iran an.
Der gesamte Text basiert auf dem zitierten Policy-Paper von ProAsyl
1 HRANA ist in westlichen Medien viel zitiert, ihre Unabhängigkeit ist jedoch umstritten, da sie als Empfänger von Finanzmitteln des NationalEndowmentforDemocracyverdächtigt wird US-Interessen zu vertreten: https://www.hra- iran.org/introduction/ (abgerufen: 13.03.26)
2 HRANA: Annual Statistical Report of Human Rights Conditions in Iran 2025, 26.12.2025: https://www.en- hrana.org/annual-statistical-report-of-human-rights-conditions-in-iran-2025/ (abgerufen: 12.03.26)
3 Time-Magazin schreibt von bis zu 30.000 Toten an zwei Protesttagen im Iran, 25.01.2026: 100.html (abgerufen: 12.03.26)
4 HRANA: Annual Statistical Report of Human Rights Conditions in Iran 2025
5 Hengaw special report on widespread human rights violations in Iran, 30.12.2025: https://hengaw.net/en/reports- and-statistics-1/2025/12/article-7 (abgerufen: 12.03.26).
6 Hengaw special report on widespread human rights violations in Iran
7 HRANA: Annual Statistical Report of Human Rights Conditions in Iran 2025
8 ProAsyl: Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis, 18.02.26
