Internationale Liga für Menschenrechte

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Die Auslieferung von El Hishri durch Deutschland an den Internationalen Strafgerichtshof ist ein Wendepunkt für die Rechenschaftspflicht in der Libyen-Krise

Montag, 8. Dezember 2025

Die Internationale Föderation für Menschenrechte und andere zivilgesellschaftliche Organisationen veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, in der sie die Auslieferung von Khaled Mohamed Ali El Hishri, auch bekannt als Al-Buti, durch die deutschen Behörden an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) am 1. Dezember 2025 begrüßten. Seine Überstellung ist der erste Fall, in dem ein Verdächtiger wegen internationaler Verbrechen in Libyen vor den Gerichtshof gestellt wurde, seit die Ermittlungen in Libyen nach der Befassung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2011 aufgenommen wurden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung für die Opfer schwerer Verbrechen in ganz Libyen.

El Hishri wurde am 16. Juli 2025 in Berlin aufgrund eines Haftbefehls des IStGH festgenommen. Er ist ein hochrangiges Mitglied der Spezialeinheit zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität (SDF), auch bekannt als Al-Radaa, die dem libyschen Präsidialrat untersteht. Diese mächtige Miliz betreibt Haftanstalten im Westen Libyens, darunter das Mitiga-Gefängnis in Tripolis, wo El Hishri angeblich als hochrangiger Beamter tätig war. Laut dem im Juli 2025 veröffentlichten Haftbefehl des IStGH wird er verdächtigt, zwischen 2015 und Anfang 2020 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen oder überwacht zu haben. Zu diesen Verbrechen zählen Mord, Folter, grausame Behandlung, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Verfolgung und Verletzungen der persönlichen Würde.

Die Zusammenarbeit Deutschlands zeigt, wie wichtig die Rolle der Vertragsstaaten ist, damit der IStGH sein Mandat erfüllen kann. Sie bekräftigt, dass Deutschland und alle Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Römischen Statut in vollem Umfang nachkommen müssen, einschließlich der Vollstreckung von Haftbefehlen des IStGH, und zwar mit derselben Konsequenz in allen vor dem Gerichtshof verhandelten Fällen. Zu Beginn des Verfahrens in Den Haag ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Anklage alle mutmaßlichen Verbrechen und alle betroffenen Opfergruppen umfasst, dass die Opfer in jeder Phase sinnvoll und sicher teilnehmen können und dass alle zuständigen Behörden ihren Kooperationsverpflichtungen nachkommen.

Zum Original: FIDH