Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

EU-Asyleinigung verstößt gegen Genfer Konvention zum Schutz von Geflüchteten und die UN-Kinderrechtskonvention

Mit dem neuen EU-Pakt zum Umgang mit Geflüchteten in der EU wird die Genfer Konvention zum Schutz von Geflüchteten in der EU außer Kraft gesetzt. Die Einigung der EU-Innenminister*innen über Asylverfahren vor wenigen Tagen hat zur Folge, dass die Schutzstandards für Geflüchtete in der EU drastisch gesenkt werden. Insbesondere die Inhaftierung von Minderjährigen an den Außengrenzen, Abschiebungen in Drittstaaten sowie die massive Freiheitsentziehung von schutzsuchenden Menschen ohne direkten Zugang zum Asylverfahren sind mit der Genfer Konvention und der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar. Mit den Reformmaßnahmen werden grundlegende Menschenrechte verletzt und das Asylrecht in Europa erheblich eingeschränkt.

Die Anzahl der Menschen, denen in Europa internationaler Schutz gewährt wird, wird weiter begrenzt. Insbesondere die Schwächen des bestehenden Dublin-Systems, die durch den neuen Asylpakt behoben werden sollten, werden nicht verbessert. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit weiterhin bei dem Land liegt, das zuerst betreten wird. Der Druck auf die zumeist überforderten Staaten mit EU-Außengrenze wird somit nicht genommen. Dazu kommen folgende negative Entwicklungen:

  • Vermehrte Anwendung des Grenzverfahrens: Es soll in Zukunft mehr Gebrauch von Grenzverfahren und verschnellerten Verfahren geben. Obligatorisch wird die Anwendung des Grenzverfahrens für Länder, in denen die Anerkennungsrate unter 20% liegt. Dies beträfe dann auch Länder wie die Türkei, Indien, Tunesien, Serbien und Albanien.
  • Verschlechterung des Asylverfahrens und verstärkte Inhaftierung: Die Einigung auf eine extreme Ausweitung des Grenzverfahrens und die geschaffenen Anreize, dieses zu nutzen, werden dazu führen, dass immer mehr Flüchtlinge in den geplanten Asylzentren an den Außengrenzen der EU festgehalten werden. Ihnen wird so der Zugang zum ordentlichen Asylverfahren verwehrt und sie werden unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht. Dies ist kein „historischer Erfolg“, wie Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser die Einigung betitelte, sondern vielmehr ein historischer Fehlgriff, der das Recht auf Asyl und die Kinderrechte für viele Menschen abschafft.
  • Einschränkung der Rechte von schutzbedürftigen Menschen, Familien und Kindern: Die Reformmaßnahmen lassen kaum Ausnahmen zu und reduzieren wichtige Schutzmechanismen wie das Recht auf Rechtsberatung und Berufungsmöglichkeiten. Besonders schutzbedürftige Menschen, Familien und Kinder werden von diesen Regelungen stark betroffen sein. Die geplanten Verbesserungen zur Familienzusammenführung, durch welche auch Geschwister in den Familienbegriff mit einbezogen werden sollten, wurden abgelehnt, was zu einer weiteren Trennung von Familien führen kann.
  • Abschiebung in unsichere Drittstaaten und Verlagerung der Verantwortung: Eine weitere besorgniserregende Entwicklung ist die Abschiebung von schutzsuchenden Menschen in Drittstaaten. Obwohl diese Länder schon jetzt 85% der Flüchtlinge weltweit aufnehmen, sollen nun insbesondere die Westbalkanstaaten und Nordafrika verstärkt für die Verantwortung der EU-Staaten herangezogen werden. Dieses weiter verschärfte Konzept der sicheren Drittstaaten wird dazu führen, dass diejenigen, die Schutz suchen, an Länder verwiesen werden, in denen ihre Sicherheit und ihre Menschenrechte möglicherweise gefährdet sind. Beispielsweise könnten die Haupttransitländer wie die Türkei, die Maghreb-Staaten und Teile Libyens oder Ägyptens als sichere Drittstaaten anerkannt werden.
  • Erhöhte Komplexität: Der Irrgarten aus Verfahrensregeln, auf den sich die Minister*innen geeinigt haben, ist in seiner Komplexität kaum zu überbieten und wird es in der Praxis schwierig machen, mit den neuen Regelungen zu arbeiten und birgt das Risiko einer willkürlichen Anwendung.

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert den wirksamen Schutz von Asylsuchenden und Geflüchteten statt einer Abschottung der Grenzen, die den Tod im Mittelmeer und die Versklavung in Libyen zur Folge hat.

Quellen:

https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2023/06/08/migration-policy-council-reaches-agreement-on-key-asylum-and-migration-laws/

https://ecre.org/editorial-migration-pact-agreement-point-by-point/

Kommentare sind geschlossen.