Internationale Liga für Menschenrechte

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Einbruch in Grund- und Freiheitsrechte: Gastbeitrag von Rolf Gössner zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner

Eine ganze Welle von Verfassungsbeschwerden rollt auf den sogenannten Staatstrojaner und auf seine Urheber zu, also auf den Bundesgesetzgeber und die Bundesregierung. Zu Monatsbeginn legte bereits die Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage e.V. ihre Beschwerde ein. Zu den Beschwerdeführern gehört neben dem Anwalt und Publizisten Rolf Gössner (Internationale Liga für Menschenrechte) auch der Autor und Kabarettist Marc-Uwe Kling aus Berlin sowie der Strafverteidiger und Kriminologe Prof. Dr. Helmut Pollähne … Danach folgten 13 FDP-Politiker_innen, unter ihnen die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnar­renberger sowie die früheren Innenminister Gerhart Rudolf Baum und Burkhard Hirsch. Vor Kurzem legten dann die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) Verfassungsbeschwerde ein – zu den Beschwerdeführenden zählen der ARD-Dopingaufklärer Hajo Seppelt, der Grünen-Politiker Konstantin von Notz und der im deutschen Exil lebende türkische Journalist Can Dündar. Die Verfassungsbeschwerden, die nun ein Jahr nach der Legalisierung des Einsatzes von Staatstrojanern zur Strafverfolgung eingelegt worden sind, stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern setzen bei ähnlicher Stoßrichtung unterschiedliche Schwerpunkte und Akzente.

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neues deutschland – Sozialistische Tageszeitung 21. und 22.08.2018
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1098090.einbruch-in-alle-lebensbereiche.html

»Einbruch in alle Lebensbereiche«

Beschwerdeführer Rolf Gössner sieht in Staatstrojaner totale digitale Überwachung

Berlin. Mit Hilfe des Staatstrojaners kann die Polizei unbemerkt sämtliche laufenden Kommunikationsinhalte vor ihrer Verschlüsselung überwachen und letztlich auf das gesamte digitale und vernetzte Leben der Betroffenen zugreifen. Angesichts dieser digitalen Totalüberwachung sei an den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung praktisch nicht mehr zu denken, schreibt Rolf Gössner, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), in einem Gastbeitrag für »nd«. Gössner ist einer von jenen, die mit dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage (Bielefeld) eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen den Staatstrojaner eingereicht haben …

Dieses Ermittlungsinstrument, das seit 2017 in der Strafprozessordnung verankert ist, ermögliche »einen der schwersten staatlichen Grundrechtseingriffe« und einen »Einbruch in alle Lebensbereiche«, wie Gössner in seinem nd-Beitrag schreibt. Außerdem gefährde es die Vertrauensverhältnisse zwischen Anwälten und Mandanten (Mandatsgeheimnis) sowie zwischen Journalisten und ihren Informanten (Informantenschutz).

Hinterlist im Staatsauftrag

Der Staatstrojaner ist ein Einbruch in Grund- und Freiheitsrechte

Von ROLF GÖSSNER / NEUES DEUTSCHLAND v. 22.08.2018
Staatstrojaner sind digitale Waffen, mit denen der Staat heimlich in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, in Informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit der Betroffenen einbrechen kann. Es handelt sich um einen der schwersten Grundrechtseingriffe, der auch die Menschenwürde verletzt sowie die IT-Sicherheit schädigt – und damit die Allgemeinheit. Diese Methode zur digitalen Totalüberwachung gehört deshalb dringend für null und nichtig erklärt. (…)

Fortsetzung zum Download (pdf) und unter: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1098014.ueberwachung-hinterlist-im-staatsauftrag.html

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