14 Jahre nach dem Angriff der italienischen Justiz auf die „Cap Anamur“ und ihren Kapitän Stefan Schmidt verschärfen die EU Mitgliedsstaaten wieder die Verfolgung von Rettern aus Seenot. Dazu nimmt die Pressemitteilung des Zuwanderungsbeauftragten von Schleswig-Holstein Stellung:
Pressemitteilung (pdf)
Der Zuwanderungsbeauftragte von Schleswig-Holstein Stefan Schmidt äußert sich in der anhängenden Pressemitteilung zu den Maßnahmen gegen das Seenotrettungsschiff „Lifeline“ und zu den Vorwürfen gegen ihren Kapitän im EU-Mitgliedsstaat Malta.
Stefan Schmidt ist Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille. Die Internationale Liga für Menschenrechte zeichnete ihn 2009 in Berlin für außerordentliche Zivilcourage und seinen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte aus. Mit dieser Auszeichnung wurde Schmidt satzungsgemäß Ehrenmitglied der Liga.
Als Kapitän des Schiffes „Cap Anamur“ rettete Schmidt im Juni 2004 im Mittelmeer 37 Personen aus Seenot. Der Motor ihres Schlauchbootes war ausgefallen, die Kammern verloren Luft und das Boot drohte zu kentern. Die entkräfteten Männer verfügten weder über Trinkwasser noch Nahrung. Schmidt nahm sie zwischen Malta und Lampedusa an Bord. Dafür wurde er von einem italienischen Gericht wegen Schleusung angeklagt. Die Anklage bei der Eröffnung des Prozesses am 27. November 2006 in Agrigento/Sizilien lautete: Bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft und 400.000 € Geldstrafe. Die soziale Existenz des Kapitäns, der lediglich dem Imperativ des internationalen Seerechts gefolgt war, in Seenot geratene Personen zu retten und an einen sicheren Ort zu bringen, war bedroht.
Erst im Oktober 2009 wurde der Kapitän Stefan Schmidt freigesprochen. Die Feier zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille am 13. Dezember 2009 nahm Schmidt zum Anlass, seine Auszeichnung mit zwei tunesischen Fischern zu teilen, die ihrerseits Flüchtlinge aus Seenot gerettet und nach Lampedusa gebracht hatten. Allein durch die willkürliche Zerstörung ihrer Fischerboote wurde ihr Lebensunterhalt in Frage gestellt.
14 Jahre nach dem skandalösen Verfahren gegen die „Cap Anamur“ und ihren Kapitän Stefan Schmidt werden Häfen geschlossen, gerettete Menschen in Lebensgefahr gebracht und Retter wieder kriminalisiert!