Am 22. März 2017 soll der Gesetzentwurf § 114 StGB-E zur ›Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten sowie Rettungskräften‹ im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz beraten werden. Fünf Anwalts- und Bürgerrechtsvereinigungen üben in einer gemeinsamen Stellungnahme scharfe Kritik an dem Gesetzesentwurf und wenden sich damit an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages: „Kein Sondergesetz für Polizeibeamte – Stimmen Sie mit Nein“, heißt es in dem gemeinsamen Appell. Und weiter:
„Das Gesetz soll ein ‚Sonderstrafrecht zum Schutz von Polizisten/-innen‘ schaffen, das weder erforderlich ist, noch sein angestrebtes Ziel zu erreichen vermag. Die Begründung des Gesetzes ist höchst fragwürdig […]. Es handelt sich um reine Symbolpolitik. Das Gesetz ist als ungeeignet und verfassungswidrig abzulehnen.“