Klage und Proteste zeigen Wirkung: Nach 38jähriger Dauerüberwachung geben
Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz endlich auf
Erster Termin zur mündlichen Gerichtsverhandlung:
Donnerstag, 20. Nov. 2008, 11:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 160, 1. Stock.
Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin im „Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland“ am 20.11.2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln am kommenden Donnerstag teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Gericht überraschend mit,
„… dass die Beobachtung des Klägers nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt worden ist. Die hier zum Kläger erfassten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird trotz ihrer Löschungsreife insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen.“
Mit dieser Mitteilung findet eine rekordverdächtige 38jährige Überwachungsgeschichte endlich ihr Ende. „Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen wollen“, meint der Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß, der die Klage des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Rolf Gössner, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vertritt. Mit dieser Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat. Außerdem klagt er auf Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung.
Mit Erleichterung nimmt der Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ zur Kenntnis, dass dieses Verfahren und die vielfältigen Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftstellern gegen die Langzeitbeobachtung Rolf Gössners endlich zu einem positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt haben auch wenn damit die gerichtliche Auseinandersetzung um die Daten und Akten noch lange nicht ausgestanden ist. Die Liga fordert deshalb weiterhin, sämtliche Geheimdienstdaten dieses Falles offen zulegen!
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte während des bisherigen Gerichtsverfahrens zu keinem Zeitpunkt plausibel darzulegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“, konstatiert sein Anwalt Udo Kauß. Nach Auffassung der Liga handelt es sich um eine „schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen“.
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