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Stellungnahme unseres Vorstandsmitglieds Eberhard Schultz zum aktuellen Vorgehen der USA unter Donald Trump gegen Venezuela und seine legitime Regierung.

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Wir weisen auf die am 07.01.2026 veröffentlichten Stellungnahme unseres Vorstandsmitglieds Eberhard Schultz zur aktuellen Lage in Venezuela:

Stellungnahme zum aktuellen Vorgehen der USA unter Donald Trump gegen Venezuela und seine legitime Regierung

Die aktuellen Meldungen der Medien in aller Welt scheinen fast nur noch ein aufrüttelndes Thema zu kennen: die Maßnahmen der Trump-Regierung der USA gegen Venezuela, insbesondere die Entführung des venezolanischen Präsidenten Maduro, seiner Frau und ihre bevorstehende Aburteilung vor einem Strafgericht in den USA.

Als Rechtsanwalt, der seit mehr als fünf Jahrzehnten vor Strafgerichten in Deutschland, Europa und auch den USA tätig ist, fallen mir einige erstaunliche Parallelen zu sogenannten Terrorismus-Verfahren auf. Doch bevor ich dazu komme, muss wohl eines klargestellt werden:

Selbst wenn die Vorwürfe gegen Maduro und seine Regierung zutreffen würden, gibt es keinen Grund, ihn zu entführen und in einem Nachbarland vor Gericht zu stellen. Das ist klar und eindeutig ein schweres Völkerrechtsverbrechen – um nicht zu sagen, Staatsterrorismus!

Wenn man zudem die Vorgeschichte des militärischen Überfalls von US-Streitkräften und Sicherheitskräften auf venezolanische Schiffe und Einrichtungen berücksichtigt, bei dem Dutzende völlig unbeteiligte Zivilisten getötet – um nicht zu sagen ermordet – wurden, bleibt als einzig mögliche Schlussfolgerung: Es handelt sich um einen Bruch des Völkerrechts, um nicht zu sagen, um verbrecherische Aggression.

Aggression bedeutet, dass ein Staat gegen einen anderen Staat militärische Gewalt anwendet, die sich gegen dessen Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit richtet. Das Völkerrecht verbietet grundsätzlich militärische Gewalt und lässt nur zwei Ausnahmen zu:

· die militärische Selbstverteidigung, die unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, und

· Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wenn sie auf einem Beschluss des UNO-Sicherheitsrats gemäß Kapitel VII der UNO-Charta beruhen.

Dass diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen, muss jedem klar sein. Das ist auch der Grund, warum es jetzt notwendig ist, die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses abartige Gerichtsverfahren zu lenken!

Es drängt sich die Frage auf, ob es hier nicht um ganz andere Interessen geht. Und dann sind wir natürlich beim venezolanischen Öl, den größten Erdölvorkommen der Region, auf das die USA bekanntlich nicht verzichten kann und will. Und zwar zu Bedingungen, die von ihr diktiert werden, angesichts einer anhaltenden Wirtschaftskrise mit weitreichenden Auswirkungen in der Partei.

Deshalb halte ich die historische Parallele zu den Ereignissen in Europa und Deutschland vor fast hundert Jahren für nicht zu weit hergeholt: Der Versuch der Herrschenden, mithilfe eines faschistischen Regimes, dem Nationalsozialismus unter der NSDAP und Hitler, dem drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch zuvorzukommen. Also muss auch die Kritik an der aktuellen US-Politik unter Donald Trump als präfaschistisch wohl ernst genommen werden. Schließlich hat die internationale Völker- und Staatengemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Charta und der Gründung der Vereinten Nationen versucht, solchen Entwicklungen vorzubeugen. Es ist hier nicht der Ort, die wechselvolle Geschichte der UN nachzuzeichnen oder gar aufzuarbeiten. Aber es bleibt das Verdienst der Generalversammlung und des Generalsekretärs, die kolonialen und neokolonialen Entwicklungen aufzuzeigen und zurückzuweisen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die jährliche Verurteilung der Sanktionen der USA gegenüber dem sozialistischen Entwicklungsland Kuba – auch im Jahr 2025 wieder mit überwältigender Mehrheit. Und es ist kein Zufall, dass Kuba, ebenso wie China und die meisten lateinamerikanischen Länder, das Vorgehen der USA gegenüber Venezuela scharf verurteilen.

Ausgerechnet die deutsche Regierung unter Bundeskanzler Merz hält die Situation in den USA für so „komplex“, dass sie einer klaren Stellungnahme aus dem Weg geht – ganz im Gegensatz zur Situation im Krieg um die Ukraine. Es gehört inzwischen zum Standard in der Politik, dass deutsche Politiker Russland unaufhörlich wegen des Angriffs auf die Ukraine kritisieren. Beim Angriff der USA auf Venezuela und der Entführung von Maduro jedoch erklärt der Bundeskanzler: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex.“

Das bedeutet, es gibt kein Wort der Verurteilung. Vielmehr wird die fortgesetzte Unterstützung des faschistischen Regimes in der Ukraine propagiert und mit zig Milliarden Euro für Rüstung sowie einer sogenannten „Kriegstüchtigkeit“ massiv gefördert.

Dabei wird die Kritik von Seiten der Friedensbewegung und aller progressiven Kräfte immer lauter, auch auf der Straße mit öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen wie der bevorstehenden Liebknecht-Luxemburg-Demonstration. Deshalb unterstütze ich den Ruf von Demonstrationen, die in diesen Tagen wieder in großer Zahl auch in Deutschland und Europa stattgefunden haben.

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Aktivität, die ich vor mehr als fünf Jahrzehnten mitgetragen habe – eine, die sich nicht zufällig gegen ähnliche Vergehen der USA richtete:

Als wir 1967 als Mitglieder des sozialistischen deutschen Studentenverbandes SDS in West-Berlin gegen den Krieg der USA in Vietnam protestierten, wurden wir zunächst auf dem Ku’damm bespuckt, beschimpft, geschlagen und kriminalisiert. Wir ließen uns davon nicht irritieren und kämpften solidarisch mit der internationalen Protestbewegung weiter, bis die USA schließlich mit Schimpf und Schande aus Vietnam abzogen.

Auch jetzt gibt es wieder eine wachsende Protestbewegung aus Alt und Jung. Sie kämpft gegen die Kriegsverbrechen der USA und die weltweiten Krisen und Kriege, gegen den neokolonialen Imperialismus, und solidarisiert sich mit den Völkern und Staaten des Südens und Ostens.

Wehret den Anfängen!

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