Wie illegale Pushbacks und dauerhafte Grenzkontrollen fundamentale Grund- und Menschenrechte untergraben
Die LIGA verurteilt die Anweisung des Innenministers Alexander Dobrindt, Schutzsuchende an der Grenze trotz entgegenstehender Rechtsprechung und den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzuweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit haben unmissverständlich klargestellt, dass Pushbacks, also Zurückweisungen ohne rechtsstaatliches Verfahren, illegal sind. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte im Juni 2025, dass die Zurückweisung dreier schutzsuchender Personen an der deutsch-polnischen Grenze gegen nationale und EU-Rechte verstößt. Trotzdem hält die Bundesregierung an der rechtswidrigen Praktiken fest.
Rechtswidrige Verstetigung von Binnengrenzkontrollen
Eine Bedingung für Zurückweisungen an deutschen Grenzen ist der Einsatz konsequenter Grenzkontrollen. Seit dem Herbst 2015 hält Deutschland an punktuellen Grenzkontrollen im Schengenraum fest, insbesondere an der Grenze zu Österreich. Diese Maßnahme wurde ursprünglich als temporäre Reaktion auf außergewöhnliche Migrationsbewegungen im Rahmen der sogenannten „Flüchtlingskrise“ legitimiert (ProAsyl 2025). Doch aus dem Ausnahmezustand wurde ein Dauerzustand: Die Bundesrepublik verlängert diese Kontrollen seit nunmehr einem Jahrzehnt – und verstößt damit kontinuierlich gegen geltendes europäisches Recht. Am 7. Mai 2025 hat das Bundesinnenministerium eine neue Weisung erlassen, die es erlaubt, schutzsuchende Menschen an den deutschen Landesgrenzen abzuweisen – mit Ausnahme besonders schutzbedürftiger Gruppen wie schwangeren, unbegleiteten minderjährigen oder schwer erkrankten Personen. Parallel dazu wurden die stationären Grenzkontrollen ausgeweitet und zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt (Mediendienst Integration 2025a).
Rechtsgrundlage für vorübergehende Grenzkontrollen ist der Schengener Grenzkodex (SGK), der klare Bedingungen und maximale Zeiträume normiert. Laut Artikel 25 ff. SGK dürfen Binnengrenzkontrollen bei „ernsthafter Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ höchstens sechs Monate aufrechterhalten und maximal viermal verlängert werden – also insgesamt zwei Jahre. Nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen sind weitere Verlängerungen um je sechs Monate möglich, wobei die absolute Obergrenze bei drei Jahren liegt. Voraussetzung für jede Verlängerung ist ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission sowie eine Begründung anhand objektiver Bedrohungslagen.
Die aktuelle deutsche Praxis ignoriert die engen gesetzlichen Voraussetzungen des SGK, die bereits mehrfach gerichtlich beanstandet wurde. Zuletzt entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 18. März 2025, dass die Kontrollen an der österreichischen Grenze rechtswidrig sind. Schon im Jahr 2024 kam das Verwaltungsgericht München zu einem ähnlichen Ergebnis (ProAsyl 2025).
Die dauerhaften Grenzkontrollen sind nicht mit Unionsrecht vereinbar und zudem verfassungswidrig, da sie unter anderem gegen den in Artikel 23 Grundgesetz verankerten Integrationsauftrag Deutschlands verstoßen (Rechtsanwälte Günther 2025). Eine Politik, die auf Dauerüberwachung, Abschottung und selektive Zurückweisung setzt, widerspricht nicht nur dem freien Personenverkehr, sondern unterminiert auch das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Genfer Flüchtlingskonvention, die es verbietet Geflüchtete zurückzuweisen.
Besonders gravierend ist dabei der Umstand, dass keine objektiv belegbare Bedrohungslage vorliegt, welche die Verlängerung der Maßnahmen rechtfertigen würde. Die Zahl der Asylanträge ist seit Jahren rückläufig. Laut Polizei- und Bundesamtstatistiken sinkt auch die Zahl sogenannter irregulärer Grenzübertritte, insbesondere an den Grenzen zu Ländern wie Frankreich oder Dänemark, wo dennoch präventiv kontrolliert wird (Mediendienst Integration 2025b).
Zunehmend werden die Grenzkontrollen als Instrument politischer Symbolik genutzt, etwa zur Inszenierung von Handlungsfähigkeit im Kontext migrationspolitischer Debatten. Damit verschieben sich die Maßstäbe: Was einst als Notfallregelung diente, ist zur Normalität geworden. Doch diese Normalität bedeutet dauerhaften Rechtsbruch und die Absage an die Menschenrechte.
Für viele Schutzsuchende haben diese Kontrollen fatale Konsequenzen. Systematische Pushbacks und die Missachtung individueller Asylgesuche werden hierbei erst ermöglicht. Ohne juristische Grundlage werden politisch motivierte Dauerrechtsbrüche auf Kosten der Menschenrechte geschaffen.
Kein Zugang, kein Schutz – Zur Missachtung des Asylrechts
Laut § 15 Aufenthaltsgesetz dürfen Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere sind, an der Grenze zurückgewiesen werden, jedoch nur, wenn die Einreise noch nicht erfolgt ist und eine unmittelbare Kontrolle im Grenzgebiet stattfindet. Dieses Recht endet dort, wo Menschen ein Asylgesuch äußern. Denn § 18 Abs. 1 Asylgesetz verpflichtet die Bundespolizei klar: Sobald jemand – mündlich, schriftlich oder durch andere Zeichen – Schutz in Deutschland beantragt, darf er oder sie unter keinen Umständen zurückgewiesen werden. Die Rechtspflicht zur Weiterleitung von Asylgesuchen ruht ausdrücklich bei der Bundespolizei, ihr steht kein inhaltliches Prüfungsrecht zu – auch dann nicht, wenn sie das Gesuch für unbegründet oder missbräuchlich hält. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem BAMF.
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage kommt es immer wieder zu systematischen Rechtsverstößen. Personen, die an deutschen Grenzen ein Asylgesuch äußern, werden dennoch zurückgewiesen oder sogar abgeschoben. Menschen werden gezielt daran gehindert, ihren Antrag zu äußern – durch Einschüchterung, sprachliche Barrieren und fehlende Rechtsberatung. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Bayerische Flüchtlingsrat, Pushback Alarm Austria und das Border Violence Monitoring Network haben entsprechende Fälle dokumentiert (Bayrische Flüchtlingsrat 2024). So berichtete der Spiegel am 12. September 2024, dass Bundespolizeivordrucke keine Möglichkeit vorsahen, ein Asylgesuch korrekt zu dokumentieren (Der Spiegel 2024). Dieses auf Abschreckung zielende Verhalten verletzt nicht nur deutsches Recht, sondern auch die Dublin-III-Verordnung.
Auch statistisch lässt sich der Trend der Zurückweisungen nachvollziehen. Im Jahr 2023 wies die Bundespolizei laut eigener Eingangsstatistik 35.618 Personen an den Grenzen zurück. Im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl bereits bei 21.661 – Tendenz steigend (Bundestag 2025). Gleichzeitig ist ein drastischer Rückgang der Asylanträge zu verzeichnen: In den Monaten Januar bis April 2025 hat sich die Zahl der Erstanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2023 nahezu halbiert (Mediendienst Integration 2025b, ProAsyl 2025, Bundespolizei 2024). Die Zahlen aus der Polizeistatistik zeigen, dass 2022 an der deutsch-österreichischen Grenze 22.824 unerlaubte Einreisen registriert wurden, jedoch nur in rund 12 % dieser Fälle ein Asylgesuch aufgenommen wurde, obwohl 68 % der Betroffenen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern stammte. Besonders im November und Dezember 2022 zeigt sich ein massives Missverhältnis: Trotz mehrerer tausend Aufgriffe wurden nur insgesamt 32 Asylanträge gestellt, was auf systematische Zurückweisungen von Schutzsuchenden schließen lässt und erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grenzpraxis aufwirft (Deutscher Bundestag 2023, Flüchtlingsrat Bayern 2024).
Der Rückgang der Asylanträge ist kein rein deutsches Phänomen, sondern spiegelt sich europaweit wider. Im ersten Quartal 2025 verzeichnete die EU insgesamt etwa 21 % weniger Erst- und Folgeanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zu den Ursachen zählt unter anderem, dass weniger Menschen aus Syrien – bislang eine der größten Schutzsuchendengruppen neben Ukrainer*innen – in Europa Zuflucht suchen. Hinzu kommen verschärfte Grenzmaßnahmen entlang der sogenannten Westbalkan-Route sowie die gewaltsame Verdrängung von Geflüchteten durch Sicherheitskräfte in Drittstaaten wie Tunesien. Der Anteil, den die deutschen Grenzkontrollen an diesem europaweiten Rückgang haben, ist laut Expert*innen als äußerst gering einzuschätzen (Mediendienst Integration 2025a).
Gerichtsurteile ignoriert, Menschenrechte verletzt
Spätestens mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom Juni 2025 ist klargestellt: Die vom Bundesinnenministerium angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden verstoßen gegen geltendes Recht – konkret gegen EU-Recht und das zwingende Dublin-Verfahren. Das Gericht hatte über die Klage einer Familie zu entscheiden, die nach Äußerung eines Asylgesuchs durch die Bundespolizei nach Polen zurückgeschoben worden war. In seiner Entscheidung erklärte das Gericht nicht nur den Einzelfall, sondern die gesamte Praxis für rechtswidrig. Weder bilaterale Rücknahmeabkommen noch eine behauptete „Notlage“ nach Art. 72 AEUV rechtfertigten eine Aussetzung des Dublin-Verfahrens – Deutschland erfüllt schlicht nicht die Voraussetzungen eines Ausnahmezustands (Mediendienst Integration 2025a).
Trotz dieser juristischen Klarheit bleibt die politische Reaktion aus, oder fällt geradezu feindlich aus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete das Urteil öffentlich als „Einzelfallentscheidung“ und erklärte, die Praxis der Zurückweisungen fortsetzen zu wollen. Damit ignoriert ein Regierungsmitglied vorsätzlich geltende Rechtsprechung und stellt sich demonstrativ über den Rechtsstaat. Auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann sieht offenbar keinen Anlass zum Umdenken. Inzwischen wurden gegen beide Strafanzeigen gestellt – unter anderem durch die zivilgesellschaftliche Plattform FragDenStaat, die den Vorwurf der „Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat“ erhebt (FragdenStaat 2025).
Besonders verstörend ist dabei die gezielte Ablenkung und Diffamierung zivilgesellschaftlicher Akteure. Statt sich der eigenen rechtswidrigen Praxis zu stellen, richtet sich die Aufmerksamkeit konservativer Akteure gegen PRO ASYL. Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz ließ über die Medien verbreiten, es müsse geprüft werden, ob Unterstützende bei der mehrfachen Einreise der Schutzsuchenden in rechtswidriger Weise geholfen hätten. Die entsprechende Anzeige richtet sich zwar formal gegen Unbekannt, doch der Name PRO ASYL fällt mehrfach. Eine politische Nebelkerze: Wer NGOs kriminalisiert, die Schutzsuchenden rechtlichen Beistand leisten, versucht, die Öffentlichkeit von staatlichem Unrecht abzulenken und demokratische Gegenmacht mundtot zu machen.
Dass parallel dazu Schutzsuchende eingeschüchtert und ihrer Rechte beraubt werden, zeigt die Brisanz der Lage. Statt rechtliche Klarheit anzuerkennen, wird die Deutungshoheit über das Recht selbst beansprucht.
Zwischen Dienstanweisung und Menschenrechten
Mit der wachsenden Kritik an den Zurückweisungen von Asylsuchenden rückt zunehmend auch die persönliche Verantwortung der eingesetzten Bundespolizistinnen in den Fokus. Denn entgegen politischer Beschwichtigungen ist es keineswegs ausgeschlossen, dass sich Beamt*innen strafbar machen könnten, wenn sie offenkundig rechtswidrige Maßnahmen durchführen. Solche Handlungen können als Nötigung durch unzulässige Ausübung der Befugnisse eines Amtsträgers interpretiert werden. Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor (FragdenStaat 2025). In einem juristischen Beitrag betont der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann, Mitglied im Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer, dass das Bundesinnenministerium seine Beamt*innen durch solche Weisungen in rechtlich „unsicheres Fahrwasser“ manövriert (Focus 2025).
Auch der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf fordert von der Politik Klarheit: Polizistinnen müssten wissen, ob sie mit ihrem Handeln rechtlich abgesichert sind, insbesondere, wenn ihre Maßnahmen nachträglich als rechtswidrig eingestuft werden. Zwar sei es richtig, dass Beamtinnen nach klaren Weisungen handeln, doch im Fall offenkundiger Rechtsverstöße greift die sogenannte Remonstrationspflicht entsprechend § 36 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes: eine gesetzlich verankerte Pflicht, fragwürdige Anweisungen zu hinterfragen und bei Bedarf die Ausführung zu verweigern – eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, wonach sich Beamt*innen nicht blind auf Befehle berufen dürfen, wenn diese Unrecht befördern. Wenn Polizeibeamt*innen Asylsuchende dennoch aktiv zurückdrängen, sie ohne rechtsstaatliches Verfahren abschieben oder ihnen gar keine Möglichkeit geben, ihr Schutzbedürfnis zu artikulieren, handeln sie wissentlich gegen geltendes Recht. Sie werden damit nicht nur zu Ausführenden einer rechtswidrigen Praxis – sie werden zu Mittäter*innen. Denn auch ein Befehl „von oben“ entbindet nicht von der Pflicht zur Verfassungstreue. Der Amtseid, den jede*r Beamt*in leistet, verpflichtet zur Wahrung des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze. Die Polizei hat nicht die Aufgabe, politische Wünsche durchzusetzen, sondern Gesetze zu achten und zu schützen – auch und gerade, wenn diese unter Druck steht (§ 33 BeamtStG, § 38 BeamtStG, Eidesformel, Art. 20 Abs. 3 GG). Entsprechend wird die Verantwortung der Polizei nach der Klage der Plattform FragdenStaat nun gerichtlich geprüft.
Die Kriminalisierung von Pro Asyl ist ein weitgehender Schritt. Eine zivilgesellschaftliche Organisation, die vor Gericht Recht einfordert, wird von der Polizei-Gewerkschaft indirekt durch Strafanzeigen attackiert, von Politiker*innen als „Inszenierung“ diffamiert und medial als „Feind der Ordnung“ gebrandmarkt (Pohl 2025). Nicht Pro Asyl steht hier infrage – sondern eine staatliche Exekutive, die lieber klagt, als sich an Recht und Gesetz zu halten. Spätestens jetzt zeigt sich: Die Polizei ist nicht mehr nur Instrument, sondern wird zur Gefahr der Komplizenschaft einer autoritärer werdenden Politik. Wer trotz Gerichtsurteile illegal handelt, entzieht sich nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Legitimität. Dies hat Folgen: Der Rechtsstaat verliert an Glaubwürdigkeit, das Vertrauen in unabhängige Institutionen bröckelt, demokratische Prinzipien werden ausgehöhlt.
Menschenrechte verteidigen, Rechtsstaat bewahren
Die Entwicklungen rund um das deutsche Grenzregime geschehen nicht isoliert. Sie reihen sich ein in eine internationale autoritäre Wende. Ob in Ungarn unter Orban, in Israel unter Netanjahu oder in den USA unter Trump. Wir beobachten mit Sorge die Entmachtung von Rechtsstaatlichkeit, die Entrechtung Schutzsuchender und die Kriminalisierung zivilgesellschaftlicher Kritik.
Die Frage, die sich stellt, ist also nicht mehr, ob Deutschland an einem Kipppunkt steht – sondern wie lange wir noch zusehen wollen. Wer an der Grenze mitmacht, statt einzuschreiten, verlässt den Boden des Grundgesetzes. Wer von der Polizei erwartet, rechtswidrige Maßnahmen durchzusetzen, gefährdet den Rechtsstaat. Es braucht jetzt klare Antworten: juristisch, politisch und gesellschaftlich.
Deutschland läuft Gefahr unaufhaltsam in eine autoritäre Wende zu gelangen, in der legitime, gerichtliche Instanzen entwertet, kritische Stimmen kriminalisiert und Menschenrechtsverletzungen normalisiert werden. Die Zurückweisungen untergraben individuelle Rechte und EU-rechtliche Garantien. Die exekutive Missachtung gerichtlicher Entscheidungen zerstört Vertrauen in Staat und Demokratie. Der Angriff auf Pro Asyl ist nicht nur ein Angriff auf eine NGO, sondern auf all jene, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten und die Förderung der Demokratie einsetzen. Das ist kein einfacher Streit über Migrationspolitik – es ist ein Kampf um zentrale rechtstaatliche Prinzipien.
Die Liga fordert die sofortige Rücknahme illegaler Grenzkontrollen und Pushbacks, die Anerkennung der Entscheidungen EGMR, des Verwaltungsgerichts Berlin und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, den Schutz der Polizei vor politische Missbrauch, die ihren Amtseid untergraben, ein Bekenntnis zur Legitimität der Zivilgesellschaft und ihren Organisationen – sowie eine grundlegend andere Migrationspolitik: solidarisch statt abschottend, auf Bewegungsfreiheit, Schutz und soziale Teilhabe ausgerichtet – statt auf Abschreckung, Kriminalisierung und Entrechtung. Denn wo Gerichte nur zählen, wenn politisch passend, wo NGOs zum Staatsfeind erklärt werden, und internationale Verträge ignoriert werden, sind grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Errungenschaften in Gefahr.
Quellen:
PRO ASYL. (2024). Zurückweisungen und Pushbacks: Dokumentation und rechtliche Bewertung. https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Kurzexpertise_Asyl_Klima_Guenther.pdf
Bundespolizei. (2024). Halbjahresstatistik 2023/2024. https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Aktuelles/Statistiken/Asyl/asyl_node.html
Der Spiegel. (2024). Bundespolizei nutzt unzulässige Befragungsvordrucke an Grenze. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/asylverfahren-grenzpolizei-verwendet-irrefuehrende-formulare-a-00000000
Bayerischer Flüchtlingsrat, Pushback Alarm Austria & Border Violence Monitoring Network. (2024). Fallberichte und Monitoring von Pushbacks. https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/themen/grenzregime-und-pushbacks/
Bau, M. (2025). Zurückweisungen an der Grenze: Was sagen Fachleute zu Dobrindts Aussagen? CORRECTIV. https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/06/03/zurueckweisungen-an-der-grenze-was-sagen-fachleute-zu-dobrindts-aussagen/
FOCUS Online. (2025). Flaue Gefühle im Bauch – Bundespolizisten wegen Zurückweisungen in Sorge. https://www.focus.de/panorama/flaues-gefuehl-im-bauch-bundespolizisten-wegen-zurueckweisungen-in-sorge_7162c9fb-2069-4930-9938-50e7735e0640.html
Bayerischer Rundfunk. (2025). Illegale Pushbacks in Bayern: Flüchtlingsrat versus Polizei. https://www.br.de/nachrichten/bayern/illegale-pushbacks-in-bayern-fluechtlingsrat-versus-polizei,TfoCgSg
Flüchtlingsrat Bayern. (2025). Belege für systematische Pushbacks nun auch an der deutsch-österreichischen Grenze. https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/belege-fuer-systematische-pushbacks-nun-auch-an-der-deutsch-oesterreichischen-grenze/
FragDenStaat. (2025). Strafanzeige gegen Dobrindt und Romann wegen Zurückweisungen. https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2025/06/strafanzeige/
PRO ASYL. (2025). Was sind eigentlich Zurückweisungen? https://www.proasyl.de/news/was-sind-eigentlich-zurueckweisungen/
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). (2024). Asylanträge in Deutschland. https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265708/asylantraege-in-deutschland/
Mediendienst Integration. (2025a). Was hat die Zurückweisung von Asylsuchenden gebracht? https://mediendienst-integration.de/artikel/was-hat-die-zurueckweisung-von-asylsuchenden-gebracht.html
Mediendienst Integration. (2025b). Zahl der Flüchtlinge. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html
Pohl, M. (2025) Grenzzurückweisungen, Polizeigewerkschaft geht gegen ProAsyl vor, 10.06.2025 https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/grenzzurueckweisungen-polizeigewerkschaft-geht-gegen-pro-asyl-vor-109209472
Deutscher Bundestag. (2023). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 20/5674 (BT-Drucksache 20/5674). https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005674.pdf
Deutscher Bundestag. (2025). Grenzkontrollen im Schengenraum. Heute im Bundestag Nr. 323. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1019312