Pressemitteilung vom 5. Juli 2018 (pdf)
Nach Angaben der Beobachtungsstelle für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen (FIDH/OMCT) wurde die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, die im Jahr 2012 den vom Europäischen Parlament für geistige Freiheit verliehenen Sacharow-Preis erhielt, am 13. Juni festgenommen und ist seither im Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert.
Sotoudeh wurde bei ihrer Festnahme durch iranische Sicherheitskräfte mitgeteilt, dass sie eine fünfjährige Freiheitsstrafe zu erwarten habe, die gegen sie in Abwesenheit verhängt worden sei. Sie wurde weder über die Begründung des Urteils noch über ihre Rechtsmittel belehrt.
Laut neuen Angaben der „Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran e.V.“- FIDH-Mitglied mit Sitz in Paris – hat die iranische Justiz Sotoudeh Kollusion, Anstiftung und Propaganda gegen den iranischen Staat vorgeworfen, würde sie allerdings gegen Zahlung einer Kaution von ungefähr 80.000 Euro vorläufig freilassen. Dies hat Sotoudeh abgelehnt, weil sie die Festnahme und die Anschuldigungen für grundlos und frei erfunden hält.
Nasrin Sotoudeh wurde aufgrund ihres Einsatzes für die Verteidigung der Menschenrechte im Iran bereits in der Vergangenheit Opfer der Willkür iranischer Justiz. Im September 2010 erhielt sie eine sechsjährige Haftstrafe, wurde jedoch auf nationalen und internationalen Druck hin schließlich nach drei Jahren aus der Haft entlassen. Seither widmete sich Sotoudeh weiterhin ihrer Arbeit zu Gunsten des Menschenrechtsschutzes. Zuletzt verteidigte sie vor Gericht einige der 36 Frauen, die gegen den Zwang, ein Kopftuch tragen zu müssen, protestierten und als „ Töchter der Revolutionsstraße“ bekannt wurden.
Ebenfalls entsprechend einem Bericht der Beobachtungsstelle wurde am 19. Juni die Anwältin Zeinab Taheri festgenommen und befindet sich seitdem im Quarchack-Frauengefängnis in Isolationshaft.
Zeinab Taheri wird vorgeworfen die „öffentliche Meinung gestört“, „Lügen veröffentlicht“ zu haben sowie „Propaganda gegen den iranischen Staat“ zu betreiben.
Sie engagierte sich zuletzt im Fall Mohammad Salass und setzte sich vehement, aber vergebens für eine Wiederaufnahme seines Gerichtsverfahrens ein. Dabei betonte Taheri vor allem das unter Folter erpresste und später widerrufene Geständnis ihres Mandanten, sowie das unfaire Gerichtsverfahren. Einen Tag nach der Hinrichtung von Mohammad Salass wurde Taheri verhaftet.
Die Iran-Arbeitsgemeinschaft der Internationalen Liga für Menschenrechte schließt sich den Forderungen der Beobachtungsstelle für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen an und protestiert aufs Schärfste gegen die willkürliche Festnahme Sotoudehs und Taheris wie auch gegen die Isolationshaft. Sie fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung beider Menschenrechtlerinnen unter Gewährleistung ihrer physischen und psychischen Integrität.