Internationale Liga für Menschenrechte

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Weiterer Staatsmord im Iran – 24-jährige Zaynab Sekaanvand für Verbrechen hingerichtet, das sie 17-jährig begangen haben soll

Pressemitteilung (pdf)
Berlin, 10. Oktober 2018 (Welttag gegen die Todesstrafe)

Die 24-jährige Kurdin Zaynab Sekaanvand wurde im Gefängnis der iranischen Stadt Urmia am 2. Oktober 2018 hingerichtet, eine Woche vor dem Welttag gegen die Todesstrafe.

Zaynab war im Alter von 17 Jahren wegen Mordes an ihrem Ehemann, mit dem man sie als 15-Jährige verheiratet hatte, zum Tode verurteilt worden. Unter Folter wurde sie zu einem Geständnis gezwungen und anschließend in einem aus rechtsstaatlicher Sicht inakzeptablen Verfahren verurteilt.

Abgesehen von der Schuldfrage ist Zaynabs Hinrichtung illegal, weil der Iran als Vertragsstaat hiermit gegen grundlegende Vorgaben der UN-Menschenrechtskonventionen verstößt: Gegen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (Art. 37), das die Todesstrafe für alle Verbrechen, die vor dem 18. Lebensjahr begangen wurden, verbietet. Gegen den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (Art. 6,5), gegen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Art. 5) und weitere internationale Menschenrechtsinstrumente.

Die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, hat am Freitag, den 5. Oktober die Hinrichtung von Zeynab Sekaanvand im Iran verurteilt. Trotz mehrerer Appelle, die seit der Verurteilung Zeynabs von UN-Sonderberichterstattern, sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ausgingen, wurde die Kurdin am 2. Oktober 2018 – möglicherweise unschuldig – hingerichtet. Ihre Familie wurde erst einen Tag vor der Hinrichtung für einen letzten Besuch benachrichtigt.

Die internationale Gemeinschaft muss die iranischen Verantwortlichen für ihre Verbrechen zur Rechenschaft ziehen.

Todesstrafe ist ein Staatsmord.

Die LDDHI „League for the Defence of Human Rights in Iran“ und die ILMR „Internationale Liga für Menschenrechte“, beide Mitglieder der FIDH „Fédération Internationale des ligues des Droits de l´Homme“ lehnen die Todesstrafe unter allen Umständen und aus welchen Gründen auch immer ab.

Die „Arbeitsgruppe Iran“ der Liga verurteilt die Nichtachtung der Menschenrechte im Iran und lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass dort bereits fünf jugendliche Straftäter in diesem Jahr hingerichtet wurden und sich Dutzende weitere Verurteilte im Todestrakt befinden.

Kontakt: Ilona Schewtschuk (ili_time@web.de)

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