Internationale Liga für Menschenrechte

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Präventiver Sicherheitsstaat im permanenten Ausnahmezustand?

Interview mit Rolf Gössner im FRIEDENSJOURNAL 2/2018 (März-April 2018)

1. Der staatliche „Antiterrorkampf“ stellt sich immer mehr als ein Umorientierungs- und Umgestaltungsprogramm heraus – ein Programm der Demontage hergebrachter Grundsätze des Völkerrechts, der Menschen- und Bürgerrechte und des liberal-demokratischen Rechtsstaates. Wenn man Ihre zahlreichen Publikationen zu dieser Thematik verfolgt, dann ist dieser Befund von Ihnen nicht neu. Was hat sich nun in der jüngsten Zeit diesbezüglich zugespitzt?

Wir befinden uns seit 9/11 in einer länger währenden Umgestaltungsphase, die uns nach und nach in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat führt, in dem der Ausnahmezustand praktisch zum Normalzustand wird. Es handelt sich um einen Prozess der Entgrenzung staatlicher Macht sowie der Militarisierung der „Inneren Sicherheit“. Die Reaktionen auf die jüngeren mörderischen Anschläge u.a. in Frankreich, Belgien, England und Deutschland zeigen, dass wir uns mitten in einer fatalen Aufrüstungsdynamik befinden – mit altbekannten medialen und sicherheitspolitischen Reflexen. Dabei erschallt der immer gleiche hilflose, aber auch berechnende Schrei nach dem starken Staat: nach abermaligen Gesetzesverschärfungen, verfassungswidrigen Militärein­sä­tzen im In- und Ausland, weiterer Polizei- und Geheimdienst-Aufrü­stung, noch mehr Überwachung und Erfassung der Bevölkerung, nach zügiger Abschiebung von Flüchtlingen…

Und seit dem Berliner Anschlag Ende 2016 überschlagen sich die Aufrüstungsvorschläge in Bund und Ländern – obwohl doch gerade in diesem Fall eklatante Fehleinschätzungen und Vollzugsdefizite der Sicherheitsbehörden zu Tage traten. Statt einer überfälligen Evaluierung der bisherigen Sicherheitsgesetze und ihrer Umsetzung – und einer Nachjustierung, wo nötig – wurden in einem regelrechten Überbietungswettbewerb unzählige weitere Verschärfungen gefordert und durch­gesetzt. Nur einige Stichworte: Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und Videoüberwachung mit Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bis hin zur Befugnis im BKA-Gesetz, sog. terroristische Ge­fährder zur Aufenthaltskontrolle präventiv in elektronische Fußfesseln zu legen oder aber, wie in Bayern, drei Monate lang oder länger in Präventivhaft zu nehmen – also Menschen, die zwar noch nicht straffällig geworden sind, ihnen dies aber aufgrund bestimmter Anhaltspunkte zugetraut wird. Dann die heimliche Online-Durch­su­chung und Quellen-TKÜ mittels Staats­troja­nern zur Ausforschung von Computern und Smartphones sowie zur Überwachung verschlüsselter Kom­­­munikation; das Auslesen von Handy-, Laptop- und Foto-Daten von Geflüchteten zur Über­prüfung ihrer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Identität und Fluchtwege – auch ohne deren Zustimmung und unter Missachtung ihrer Privat- und Intimsphäre, usw. usf.

Mit dieser Art präventiver Sicherheitspolitik mutiert der Mensch zum potentiellen Sicherheitsrisiko, der – unter Umkehr der Beweislast – im Zweifel seine Unschuld nachweisen muss. Damit werden gerade jene viel beschwo­renen Werte beschädigt, die es doch zu schützen gilt: Demokratie und Rechtsstaat, Bürgerrechte und Unschuldsvermutung, Rechtssicherheit und Freiheit. Wohl wissend, dass es weder in einer hoch technisierten Risikogesellschaft noch in einer offenen und liberalen Demokratie absoluten Schutz vor Gefahren und Gewalt ge­ben kann. (…)

Fortsetzung (pdf)
oder unter: http://www.frieden-und-zukunft.de/pdf/fj/FJ_2018-2.pdf

Herausgeber des Friedensjournals: Bundesausschuss Friedensratschlag, Kassel. Internet www.friedensratschlag.de
Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V., Frankfurt/M.

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