Internationale Liga für Menschenrechte

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Heftige Experten-Kritik am schwarz-grünen Entwurf eines neuen Hessischen Verfassungsschutzgesetzes

Rechtspolitische Stellungnahme von Liga-Vorstandsmitglied RA Dr. Rolf Gössner anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Von den etwa 25 anwesenden Sachverständigen aus Wissenschaft, Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisationen sowie Zivilgesellschaftlichen Projekten hat die überwiegende Mehrzahl bei der gestrigen Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags den umstrittenen schwarz-grünen Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes heftig kritisiert und erhebliche Änderungen angemahnt. „Völlig unerträglich“, „nicht in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht“ und „Angriff auf Demokratie, Rechtsstaat und Bürgerrechte“: So und ähnlich drastisch lauteten die Experten-Bewertungen der schwarz-grünen Reformpläne für Verfassungsschutz und Polizei, bei denen es vom Einsatz krimineller V-Leute über die geheimdienstliche Überprüfung von Mitarbeiter*innen von Demokratieprojekten bis hin zur heimlichen Einschleusung von Staatstrojanern und zur elektronischen Fußfessel für „Gefährder“ geht.

Rolf Gössner hat für die Liga an der Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags als Sachverständiger teilgenommen und seine kritische Bewertung vorgetragen.

Fazit seiner Kritik am schwarz-grünen Verfassungsschutz-Gesetzesentwurf:

>Angesichts zahlreicher Fehlentwicklungen, Pannen und Skandale hat sich der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ immer wieder selbst als Gefahr für Demokratie, Rechtsstaat und Bürgerrechte herausgestellt. Primäres Ziel auf diesem Hintergrund müsste also zumindest sein, den „Verfassungsschutz“, seine Aufgaben und Befugnisse wirksam rechtsstaatlich zu begrenzen und die Kontrolle über ihn erheblich zu stärken. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden schwarz-grünen Gesetzentwurf – neben einigen positiven Ansätzen – insgesamt leider nicht erreicht. Hinzu kommt erschwerend das Problem, dass nun auch noch besonders eingriffsintensive und verfassungsrechtlich höchst problematische Überwachungs- und Kontrollbefugnisse legalisiert werden sollen, wie etwa die heimliche Einschleusung von „Staatstrojanern“ zur Ausforschung ‚verdächtiger‘ Computer und die geheimdienstliche Regelüberprüfung künftiger Mitarbeiter*innen in staatlich geförderten Demokratie- und Präventionsprojekten.<

>Dieser Gesetzesentwurf darf so nicht Gesetz werden“, warnt Rolf Gössner, „denn es würde Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte massiv schädigen. Die weitere – nunmehr gesetzlich abgesicherte – Zusammenarbeit mit vorbestraften und kriminell gewordenen V-Leuten widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die geplante geheimdienstliche Regelüberprüfung künftiger Mitarbeiter*innen von Demokratieprojekten bedeutet Gesinnungsschnüffelei und erinnert an unselige Zeiten grundrechtswidriger Berufsverbote. Es ist der falsche Weg, den demokratisch kaum kontrollierbaren Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ mit seiner erschreckenden Skandalgeschichte noch mehr aufzurüsten und ihn mit noch mehr grundrechtsschädigenden Eingriffsbefugnissen zur Vorfeldausforschung auszustatten.<

Gemeinsame Erklärung warnt vor schwarz-grüner Gesetzesnovelle: „Geplante Verschärfungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes schädigen Demokratie und Grundrechte“

Die Internationale Liga für Menschenrechte hat sich der gemeinsamen Erklärung zahlreicher Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen angeschlossen, die vor den geplanten Verschärfungen im schwarz-grünen Entwurf des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes warnen.

Gemeinsame Erklärung (pdf)
Erklärung auch unter: http://vs.hu-hessen.de

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