Von Rolf Gössner
WESER-KURIER vom 10.04.2018
Tageszeitung für Bremen und Niedersachsen
Der Gesetzentwurf reiht sich ein in eine bundesweite Entwicklung, mit der Grundrechte massiv eingeschränkt werden, meint Rolf Gössner vom Bündnis gegen die Verschärfung des Bremer Polizeigesetzes.
Die rot-grüne Landesregierung treibt eine folgenschwere Änderung des Bremer Polizeigesetzes voran – weitgehend ohne gesellschaftliche Debatte. Der Gesetzentwurf des Innensenators sieht gravierende grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vor: so den Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die Einführung „elektronischer Fußfesseln“ zur Aufenthaltskontrolle mutmaßlicher terroristischer Gefährder; und die heimliche Einschleusung von Staatstrojanern in Computer und Smartphones potenziell verdächtiger Personen, um diese sowie ihre Kontakt- und Begleitpersonen auszuforschen.
Der Staat bricht damit massiv in Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte und Informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ein. Mithilfe der Staatstrojaner kann die Polizei auf Telekommunikation, gespeicherte Festplatteninhalte, intimste Informationen, Fotos und Filme zugreifen. Es handelt sich um einen schweren Grundrechtseingriff, um einen Einbruch in alle Lebensbereiche bis hinein in die Gedanken- und Gefühlswelt der Betroffenen. Über Sicherheitslücken eingeschleuste Staatstrojaner öffnen auch Missbrauch und Cyberattacken Tür und Tor: Sie zerstören das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen.
Die Polizei soll dazu ermächtigt werden, mutmaßliche „Gefährder“ vorsorglich in elektronische Fußfesseln zu legen, um deren Bewegungen, Aufenthalt und Kontakte per GPS kontrollieren zu können. Solche Präventivmaßnahmen, die Rückschlüsse auf die persönliche Lebensführung zulassen, sollen gegen Menschen verhängt werden können, die keine Straftaten begangen haben, sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte nur zugetraut werden. Wenn solch vage Mutmaßungen zu schweren Grundrechtseingriffen führen, dann ist der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Denn die Rund-um-Überwachung schränkt die Betroffenen, die als unschuldig zu gelten haben, in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit ein, verletzt ihre Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte. Dabei verhindert diese Maßnahme, wie die Praxis etwa in Frankreich zeigt, keine Straftaten. Sie ist Symbolpolitik, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung mit unhaltbaren Sicherheitsversprechen täuscht.
Der Bremer Gesetzentwurf reiht sich ein in eine bundesweite Entwicklung, mit der Grundrechte massiv eingeschränkt werden. Ein verfassungsrechtlich hoch problematischer Schritt in Richtung eines präventiven Sicherheitsstaates, der seit dem 11. September 2001 im Zuge einer ausufernden Antiterrorpolitik längst bedrohliche Konturen angenommen hat.
Unser Gastautor Rolf Gössner ist Anwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er ist einer der Sprecher des Bündnisses gegen die Verschärfung des Bremer Polizeigesetzes (www.brementrojaner.de).
Interview mit Rolf Gössner über die Verschärfung des Bremer Polizeigesetz und die Opposition dagegen,
RADIO CORAX/FREIE-RADIOS 6.04.2018, 13:45-14:00 Uhr
- RadioCorax https://radiocorax.de/mehr-befugnisse-fuer-die-polizei-in-bremen-das-neue-polizeigesetz-und-ein-buendnis-dagegen/
- freie-radios http://www.freie-radios.net/88403
Bündnis-Webseite: www.brementrojaner.de
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