Pressemitteilung (pdf)
Weltweit wird heute, am 10.12.2018, der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vor 70 Jahren gedacht, mit der die internationale Staatengemeinschaft wichtige Lehren aus dem verheerenden Zweiten Weltkrieg gezogen hat. Im Vordergrund stehen dabei die Bürger*innen- und Freiheitsrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit, das Verbot von Folter u.a., die in vielen Ländern der Welt nach wie vor nicht vollständig eingehalten werden. Vergessen werden hierzulande oft die in der gleichen Erklärung verkündeten sozialen Menschenrechte, wie insbesondere das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit sowie das Recht auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung – zu Unrecht, denn sie sind heute aktueller denn je.
Die in der AEMR verkündeten sozialen Menschenrechte sind seit der Verabschiedung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt) von 1966 völkerrechtlich verbindlich und keineswegs Menschenrechte „zweiter Klasse“, wie sie oft noch verstanden werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat den UN-Sozialpakt im Jahre 1973 ratifiziert und sich zu den damit einhergehenden Staatenpflichten bekannt. Bisher steht eine Unterzeichnung des Zusatzprotokoll von 2008 jedoch aus. Dadurch könnten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte („wsk“-Rechte) eingeklagt und ihre Verletzung von Individuen und Organisationen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges auch vor dem UN-Ausschuss für „wsk“-Rechte geltend gemacht werden. Die Bundesregierung verzögert die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls seit nunmehr 10 Jahren.
Die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpakts müssen regelmäßig über die Umsetzung der „wsk“-Rechte berichten. Der jüngste Staatenbericht der Bundesregierung (2017) war für den zuständigen UN-Ausschuss für „wsk“-Rechte Anlass zu großer Besorgnis. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen hatten mit Parallelberichten Hintergrundinformationen über bestehende Missstände geliefert. In den „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations) griff der „wsk“-Ausschuss diese Punkte auf und kritisierte die Bundesregierung erneut in mehreren Bereichen deutlich. Zu drei besonders brisanten sozialen Themen verlangt der Ausschuss von der Bundesregierung einen „dringlichen Zwischenbericht“ binnen 24 Monaten: zur Situation älterer Menschen in der Pflege, zur Kinderarmut und zum Recht auf Wohnen.
70 Jahre nach Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind die Zivilgesellschaft, Parlamente und Regierung aufgerufen, die sozialen Menschenrechte auf allen Ebenen zur Geltung zu bringen. Ohne die vollständige Umsetzung der sozialen Menschenrechte wird es im Deutschland des 21. Jahrhunderts keine umfassende soziale Gerechtigkeit geben.
Eberhard Schultz dazu: „Angesichts zunehmender sozialer Spaltung ist die Umsetzung der sozialen Menschenrechte drängender denn je. Denn ihre Anwendung würde auch gegen die sozialen Unsicherheiten helfen, die sich die autoritäre Rechte in zynischer Weise für ihre Zwecke zunutze macht.“
Berlin, den 10.12.2018
Ärzte der Welt, Der Paritätische Gesamtverband, Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation, FIAN, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Humanistische Union, IALANA, Internationale Liga für Menschenrechte, IPPNW, KulturistenHoch2, Landesseniorenbeirat Berlin.