Internationale Liga für Menschenrechte

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Einladung zur Veranstaltung: Grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes

Eine Kooperationsveranstaltung von Deutsches Institut für Menschenrechte, Amnesty International, Humanistische Union, Reporter ohne Grenzen, Internationale Liga für Menschenrechte und Whistleblower-Netzwerk

10. Mai 2016 13:00 – 18:30 Uhr
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin

Die Enthüllungen Edward Snowdens haben das Ausmaß der internationalen Kommunikationsüberwachung deutlich gemacht. Menschenrechtsgremien und Nichtregierungsorganisationen haben wiederholt ihre Sorge geäußert und angemahnt, dass geheimdienstliche Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre rechtmäßig, erforderlich und angemessen sein müssen, unabhängig von Nationalität oder Standort der Betroffenen. In Deutschland stehen Pläne zur Regulierung der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes auf der Tagesordnung, seit erhebliche Zweifel an der Legalität seiner Kommunikationsüberwachung im NSA-Untersuchungsausschuss deutlich wurden.
Welche grund- und menschenrechtlichen Anforderungen sind dabei zu beachten? Sollte nur der Zugriff auf die Auslandskommunikation an den Kommunikationsknoten im Inland geregelt werden oder auch die Überwachung des Bundesnachrichtendienstes im Ausland? Reicht es, allein Bürgerinnen und Bürger aus befreundeten Staaten unter besonderen Schutz zu stellen oder gilt das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis weltweit? Und wie könnte eine Kontrolle der nachrichtendienstlichen Kommunikationsüberwachung ausgestaltet sein, die die Rechte Betroffener wirksam schützt?

Programm

13:00 – 13:15 Uhr Begrüßung
Eric Töpfer, Deutsches Institut für Menschenrechte

13:15 – 13:45 Uhr Einführung
Georg Mascolo, Leiter des Rechercheverbunds von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR

13:45 – 15:45 Uhr Grund- und menschenrechtliche Fragen
Prof. Dr. Matthias Bäcker, Leiter des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie
Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Moderation: Lena Rohrbach, Amnesty International

15:45 – 16:15 Uhr Kaffeepause

16:15 – 18:15 Uhr Kontrollregime
N.N., Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (angefragt)
Wolfgang Nešković, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und ehemaliges Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Dr. Thorsten Wetzling, Leiter des Privacy Project der stiftung neue verantwortung
Moderation: Sven Lüders, Humanistische Union

18:15 – 18:30 Uhr Schlusswort
Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen

Barrierefreiheit: Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgerecht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie besondere Unterstützungsbedarfe haben. Angemessene, mit der Veranstaltung verbundene Vorkehrungen treffen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie. Wir freuen uns über Ihre Mitteilung bis zum 30. April 2016.

Anmeldung zur Veranstaltung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. Es wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist über folgendes Anmeldeformular möglich:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/kommunikationsueberwachung

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