Prominente und Aktivisten reichen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein.
Die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwält.innen und Aktivist.innen gehen mit Digitalcourage und dem AK Vorrat nach Karlsruhe. Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Denn durch das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ soll ab Sommer 2017 gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist.
Die Verfassungsbeschwerde wird auch von der Internationalen Liga für Menschenrechte unterstützt, deren Vorstandsmitglied Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist) zu den Beschwerdeführenden gehört. Er war bereits Beschwerdeführender gegen die erste Vorratsdatenspeicherungsregelung und hatte 2010 zusammen mit Digitalcourage und 35.000 Mit-Beschwerdeführenden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Alle angehäuften Massendatenvorräte mussten damals unverzüglich gelöscht werden, weil das zugrunde liegende Gesetz zur Zwangsspeicherung weitgehend verfassungswidrig und nichtig war.
Die jetzige Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Prinzip der neuen, restriktiveren Vorratsdatenspeicherungsregelung von Ende 2015, weil dadurch die Telekommunikation aller Menschen in der Bundesrepublik nicht mehr vertraulich ist. Der Tagesablauf von allen Mobilfunknutzer.innen wird genauso vollständig erfasst und ausforschbar wie die individuelle Internetnutzung – und auch die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträger.innen, etwa mit Ärzten, Rechtsanwält.innen, Geistlichen und Journalist.innen. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses sowie der Informations- und Pressefreiheit, wobei der tatsächliche Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht nachgewiesen wurde. Eine Auflistung aller existierenden Überwachungsgesetze (Überwachungsgesamtrechnung) macht deutlich, dass das Maß für Telefon- und Internetüberwachung längst übervoll ist. Digitalcourage und der AK Vorrat hatten bereits gegen das Vorgängergesetz geklagt. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt.
Mehr als 30.000 Menschen in Deutschland unterstützen die erneute Verfassungsbeschwerde mit ihrer Unterschrift.
Die Liste aller Mitbeschwerdeführenden und Details zur juristischen Argumentation finden Sie weiter unten.
Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde
Datum: Montag, 28. November 2016 (11:00 Uhr bis 12:00 Uhr), Ort: Schlosshotel Karlsruhe, Bahnhofplatz 2
ab 12:30 Uhr: Übergabe der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Fotomaterial: ab Montag auf digitalcourage.de
Teilnahme an der Pressekonferenz via Telefon: Pressekonferenz live ab 11:00 Uhr mithören: Tel: 0221 98203420 – Zugangscode: 677360#
Zitate einiger Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer
„Journalismus ohne Vertraulichkeit ist nicht möglich. Der Staat muss die Pressefreiheit schützen und darf sie nicht durch ungezügelte Datensammelwut aushebeln!“, sagt Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands.
„Ich freue mich, dass die jetzt erhobene Beschwerde die Argumente der bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerden – vor allem durch die Recherchearbeit von Digitalcourage – um wichtige faktische Argumente ergänzt“, sagt Rechtsanwalt Meinhard Starostik.
„Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das, was uns am meisten Sicherheit garantiert: Unsere Freiheit,“ sagt padeluun von Digitalcourage. „Kriminelle wissen die Überwachung zu umgehen, alle anderen werden unter Generalverdacht gestellt. Das beschädigt massiv Rechtsstaat und Demokratie.“
„Bei Beratungen von Arbeitnehmern, Betriebsratsgründungen, Streiks und Tarifverhandlungen stellt schon allein die Tatsache der Kontaktaufnahme eine sensible Information dar. Da nicht auszuschließen ist, dass die gesammelten Daten in unbefugte Hände fallen, ist die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gefährlich. Für meine Arbeit bin ich auf die Vertraulichkeit meiner Kommunikation angewiesen“, sagt Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, zu der auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) gehört.
„Vorratsdatenspeicherung macht uns alle splitternackt. Zielgerichtete Ermittlungen sind rechtsstaatlich, wahllose Massenerfassung ist überwachungsstaatlich“, sagt Patrick Breyer von der Piratenfraktion Schleswig-Holstein. „Eine freie Gesellschaft braucht vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation.“
„Die Vorratsdatenspeicherung stellt nicht nur für Personen, die Berufsgeheimnisträger sind, eine ständige Gefahr dar, sondern für jede Bürgerin und jeden Bürger, weil die ständige und lückenlose Überwachung eine massive Bedrohung der individuellen Freiheit ist“, sagt die Rechtsanwältin Julia Hesse (LOAD e.V.).
Katharina Nocun, Mitglied im Beirat des Whistleblower-Netzwerk e.V.: „Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet massiv den Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern, die im öffentlichen Interesse handeln. Eine Demokratie braucht überwachungsfreie Räume, in denen Whistleblower sich an Anwälte, Beratungsstellen und Journalisten wenden können, um Missstände aufzudecken.“
„Das aktuelle Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung greift viel zu tief in die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger ein“, sagt Peer Heinlein, Geschäftsführer von mailbox.org. „Die Menschen verlieren durch die Überwachung das Vertrauen in deutsche Anbieter. Zudem bürdet der Staat die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung einseitig den Providern auf. Gerade für kleinere Anbieter wird das wirtschaftlich schwierig.“
„Mit Verweis auf die Terroranschläge in Paris wurde 2015 die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten in der Bundesrepublik, die das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt hatte, abgewandelt wieder eingeführt“, sagt Rolf Gössner, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. „Dabei haben doch gerade die Erfahrungen in Frankreich gezeigt, dass mit der dort exzessiv genutzten Vorratsdaten-Massenspeicherung keines der schweren Attentate verhindert werden konnte.“
Pressekontakt: Digitalcourage e.V., Rena Tangens, padeluun
Tel: 0521 1639 1639; Mobil: 0175 984 99 33 ; presse@digitalcourage.de Internet: digitalcourage.de
Weitere Informationen:
- Mehr zur Vorratsdatenspeicherung: https://digitalcourage.de/themen/vorratsdatenspeicherung
- Materialsammlung zur Überwachungsgesamtrechnung: https://digitalcourage.de/themen/ueberwachungsgesamtrechnung
Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Die Beschwerdeführenden tragen als Journalisten, Unternehmer.innen, Anwälte, Geistliche, Aktivistinnen, Ärzte und Politiker.innen die Verantwortung für die tägliche Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten, Patienten, Kundinnen und Kunden, sowie Zeugen. Teilweise sind sie zum Schutz der Privatsphäre einem Berufsgeheimnis verpflichtet, das durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung untergraben wird.
- Der Angriff der Beschwerde richtet sich gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten überhaupt. Die Tatsache, dass gespeichert wird, steht im Mittelpunkt der Argumentation. Es geht nicht darum, Verbesserungen bei der Abfrage der gespeicherten Daten zu erwirken, sondern es geht ums Ganze, um die Tatsache, dass Telekommunikation in Deutschland mit Wirksamwerden der Speicherpflicht am 1. Juli 2017 nicht mehr vertraulich ist.
- Weiterhin richtet sich die Beschwerde dagegen, dass mit der Erhebung von Standortdaten der Tagesablauf der Mobilfunkbenutzer.innen vollständig zurückverfolgt werden kann.
- Als Drittes steht im Fokus der Beschwerde, dass die Internetnutzung mit der Vorratsdatenspeicherung vollständig ausgeforscht werden kann. Entgegen den Behauptungen im Gesetzgebungsverfahren ist es aufgrund der technischen Entwicklung bei der Vergabe von IP-Adressen erforderlich, genau aufzuzeichnen, welche Webseiten oder Dienste benutzt wurden, um eine IP-Adresse eindeutig einem bestimmten Internetnutzer zuordnen zu können.
- Rechtlich wird der Angriff auf zwei Ebenen begründet. Zum einen stützt die Beschwerde sich auf die Maßstäbe des Europäischen Gerichtshofes, die dieser bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) anwandte. Hier steht im Vordergrund die strikte Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens praktisch der gesamten Bevölkerung. Ferner wird die Tatsache, dass die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern aufgezeichnet wird, als unverhältnismäßig angegriffen. Zum anderen wird am Maßstab der Überwachungsgesamtrechnung dargelegt, dass das Maß jetzt voll ist. Hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung als „gerade noch verhältnismäßig“ im Prinzip für zulässig gehalten und die gesetzlichen Vorschriften nur wegen der näheren Ausgestaltung für nichtig erklärt, so ist sowohl durch die seitdem erfolgte Zunahme an Datenerhebungsgesetzen mit Überwachungstendenz, als auch durch das drastische Wachstum der tatsächlichen Nutzung von Überwachungstechnik, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig, zumal ihr Ertrag bisher von niemandem nachgewiesen wurde.
- Die Überwachung der Telekommunikation strahlt sowohl auf das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Überwachung des Surfverhaltens) als auch die Pressefreiheit (keine anonyme Kontaktaufnahme per Telekommunikation) aus. Insofern wird auch die Verletzung dieser Grundrechte aus Artikel 5 GG gerügt.
Liste der Mitbeschwerdeführenden:
- Dr. Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Piratenfraktion Schleswig-Holstein
- Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, zu der auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) gehört
- Digitalcourage e.V., Bielefeld
- Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt/Publizist, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
- Wolfgang Grebenhof, Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (DJV)
- Peer Heinlein, Internetprovider mailbox.org, Berlin
- Prof. em. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Ökonom, Jesuit und Sozialethiker
- Julia Hesse, Rechtsanwältin, LOAD e.V., Berlin
- Peter Jebsen, Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (DJV)
- Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen
- Marc-Uwe Kling, Autor und Kabarettist, Berlin
- Dr. med. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende Freie Ärzteschaft e.V.
- Katharina Nocun, Beirat Whistleblower-Netzwerk, Berlin
- padeluun, Digitalcourage e.V., Bielefeld
- Petra Pau, MdB Die Linke, stellvertretende Bundestagspräsidentin
- Kai-Uwe Steffens, Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung, Petent beim Bundestag
- Rena Tangens, Digitalcourage e.V., Bielefeld
- Prof. Dr. Frank Überall, Vorsitzender Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (DJV)
- Albrecht Ude, Journalist und Recherchetrainer, Netzwerk Recherche, Berlin
- Halina Wawzyniak, Rechtsanwältin und MdB, Netz- und Rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag
- Dr. Juli Zeh, Juristin und Schriftstellerin
- Mehr als 30.000 Menschen haben die Verfassungsbeschwerde durch ihre Unterschrift unterstützt.
Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschutz und Bürgerrechte ein und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards aus. 2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen Einsatz für die Bürgerrechte.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss, der sich gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzt (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/).
Digitalcourage e.V.
Marktstraße 18, 33602 Bielefeld
Tel: +49-521-1639-1639 ; Fax: +49-521-61172
mail@digitalcourage.de
Weiterleitung durch:
Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
im Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer VR 2904 B
Liga-Vorstand: Knut Albrecht, Wolfram Beyer, Claus Förster,
Dr. Rolf Gössner, Arni Mehnert, Herbert Nebel, Hans-Eberhard Schultz
Tel. +49 30 396 21 22 | vorstand@ilmr.de | www.ilmr.de
Kontakt: rolf-goessner@ilmr.de