Pressemitteilung (pdf)
Mittwoch, 27. Mai 2015, 11 Uhr, Deutscher Bundestag (Wiese)
Alle tödlichen Angriffe US-amerikanischer Kampfdrohnen werden über die Satellitenrelais-Station auf der US-Airforce-Base Ramstein (Rheinland-Pfalz) geleitet. Ihnen fielen schon über 10.000 Menschen weltweit zum Opfer. Bei einem Drohnenangriff im Hadramout (Jemen) verlor die Familie bin Ali Jaber zwei ihrer Angehörigen. Nun erhebt sie Klage. Sie fordert von der Bundesregierung „rechtlich und politisch Verantwortung für den US-Drohnenkrieg im Jemen zu übernehmen“ und die „Nutzung der Satelliten-Relais-Station in Ramstein zu unterbinden.“
Am 27. Mai wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eröffnet. Beim Militärstützpunkt in Ramstein handelt es sich um bundesdeutsches Hoheitsgebiet. Daran ändert seine Überlassung zur Nutzung durch die Luftwaffe der USA nichts. Kommt es dort zu gesetzeswidrigem Handeln, etwa durch außergerichtliche Tötungen, unverhältnismäßigen Waffeneinsätzen o. ä., so ist die bundesdeutsche Justiz in der Pflicht zu handeln, wenn solche Rechtsvergehen nicht von der Justiz der USA geahndet werden.
Der Dienstherr des Generalbundesanwalts ist Bundesjustizminister Heiko Maas. Dieser ist bisher untätig geblieben. Die Duldung außergerichtlicher Tötungen von deutschem Hoheitsgebiet durch die Bundesregierung lässt ihre Beteuerungen, eigene Kampfdrohnen keinesfalls zur Menschenjagd einsetzen zu wollen, unglaubwürdig erscheinen.
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 spricht Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ zu und bekräftigt, dass „von deutschem Boden nur Frieden ausgeht“.
In Übereinstimmung mit diesem Vertrag fordern wir
- den Generalbundesanwalt auf, unverzüglich Ermittlungen auf dem US-Stützpunkt Ramstein gegen Personen aufzunehmen, die am Betrieb der Satelliten-Relais-Station beteiligt sind,
- die Bundesregierung auf,
- sich für die sofortige Schließung der Relais-Satelliten-Station in Ramstein einzusetzen und
- auf die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu verzichten.
Der Einsatz von Killerdrohnen ist nach Rechtsauffassung der Vereinigten Staaten überall auf der Welt legitim. Außergerichtliche Tötungen durch Drohnen, die über Ramstein (deutsches Hoheitsgebiet) zu ihrem Ziel gesteuert werden, verstoßen aber gegen deutsches Recht und stellen Völkerrechtsdelikte dar. Der Generalbundesanwalt ist daher dringend gefordert, Ermittlungen gegen Soldaten auf dem Ramstein-Gelände einzuleiten.
Drohnen-Krieg: Illegales Treiben der USA in Deutschland beenden!
Wussten Sie schon, dass sich der Präsident der USA dienstags mit Vertretern des Pentagons und der CIA trifft, um die sogenannten „Kill Lists“ (Todeslisten) zu sichten und die nächsten US-Opfer der außergerichtlichen „gezielten“ Drohnen-Tötungen auszuwählen?
Der US-Präsident verhängt hiermit die Todesstrafe an Menschen, die kein faires Verfahren hatten, sondern nur auf Grund unüberprüfbarer geheimdienstlicher Auskünfte als gefährlich für „die Sicherheit der USA“ eingeschätzt worden sind. Der US-Präsident erteilt seine illegalen Vollstreckungsbefehle nur mündlich, um jeder späteren Strafverfolgung zu entgehen. Seine Mordbefehle werden an US-Drohnen-Piloten übermittelt, die auf US-Militärbasen ihre tödliche Arbeit mit Joysticks am Bildschirm verrichten.
Wussten Sie schon, dass die „Kill Lists“ für Afrika im US-Kommando AFRICOM Stuttgart erarbeitet werden? Und wussten Sie schon, dass die US-Drohnen-Piloten auf verschiedenen US-Militärbasen immer die US Air Base Ramstein auf deutschem Hoheitsgebiet kontaktieren, um mit den Kampfdrohnen in den Zielgebieten u.a. in Afghanistan, Pakistan, Jemen, Syrien, Irak und Afrika zu kommunizieren?
In Ramstein analysieren ca. 650 Mitarbeiter ständig Überwachungs- und Zieldaten. Die Angriffsbefehle werden per Joystick an die Satelliten-Relais-Station in Ramstein und von dort an die Drohnen übermittelt. Der ehemalige US-Drohnen-Pilot Brendan Bryant sagt: „Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich.“ (Süddeutsche Zeitung 4.4.14)
Wussten Sie schon, dass sogenannte „gezielten“ Drohnen-Tötungen viele Zivilisten – auch Kinder – töten?
In einer umfassenden Untersuchung in Pakistan und Jemen hat die angesehene britische Menschenrechtsorganisation REPRIEVE festgestellt, dass bei jeder „gezielten“ Tötung durchschnittlich 28 Unbekannte ums Leben gekommen sind. Liegt ein unverhältnismäßiger Waffeneinsatz vor, wie in diesen Fällen, müssen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden: wegen des Verdachts auf fahrlässiger Tötung, Totschlag oder Mord.
Wussten Sie schon, dass die Bundesregierung die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments bis jetzt ignoriert, die die EU-Mitgliedstaaten dringend dazu auffordert, die „Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen zu verbieten“ und auf keinen Fall zu „begünstigen“?
Diese wichtige Entschließung wurde in einer Abstimmung am 27. 02. 2014 mit großer Mehrheit (534 gegen 49 Stimmen) verabschiedet. Die Bundesregierung ignoriert auch das Gutachten des Deutschen Bundestages vom 30. 01. 2014, wonach die Regierung „völkerrechtswidrige Militäroperationen“ von deutschem Territorium aus „nicht dulden darf“.
Wussten Sie schon, dass die US-Regierung sich vorbehält, von ihren Stützpunkten in Deutschland aus im „Alleingang“ geheime Interventionen und völkerrechtswidrige Kriege überall auf der Welt durchzuführen, und zwar auch ohne Kenntnis geschweige denn Einwilligung der deutschen Regierung?
Die geheimen, illegalen Handlungen des US-Militärs und der US-Sicherheitsdienste auf deutschem Boden sind eine unberechenbare Gefahr für die Sicherheit Deutschlands und seiner Bürger.