Pressemitteilung (pdf)
Demokratie braucht Transparenz. Transparente Demokratie braucht Whistleblower. Whistleblower brauchen rechtlichen Schutz!
Am Donnerstag, 26. März 2015 um 19:00 Uhr
Im Havemannsaal des Hauses, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Wir diskutieren mit:
Annegret Falter (Whistleblower-Netzwerk e. V.) und
Achim Klueß (Neue Richtervereinigung)
Moderation: Fanny-Michaela Reisin
Staatliche, militärische oder auch wirtschaftliche Vorhaben, die gesellschaftlich gefährlich, wenn nicht sogar schädlich sind, werden der Öffentlichkeit meistens verheimlicht. Aufgedeckt werden solche „Geheimnisse“ immer wieder durch zivilcouragierte Individuen. Solcher Art Geheimnis-„Verrat“ wurde und wird von den Eliten in Staat und Justiz mit Prozessen und Strafen verfolgt. Carl von Ossietzky z. B. ging 1932 für ein Jahr ins Gefängnis, weil er die Aufdeckung der heimlich betriebenen illegalen Wiederaufrüstung der Reichswehr in der von ihm herausgegebenen Weltbühne gestattet hatte.
Das neuerdings als „Whistleblowing“ bezeichnete Handeln zum Schutze der insbesondere von geheimdienstlichen Massenausspähungen betroffenen BürgerInnen hat in Deutschland breite zivilgesellschaftliche und in der Folge auch parteipolitische Resonanz gefunden. Zunehmend mehr Bürger und Bürgerinnen fordern in Würdigung der Zivilcourage von Whistleblower ihren grundrechtlich verbrieften Schutz im Interesse einer transparenten Demokratie.
SPD und Bündnis90/die Grünen haben entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Die Linke hat Kriterien für einen gesetzlich verbrieften Schutz von Whistleblower genannt.
Am 16. März d. J. findet vor dem Bundestag die erste Anhörung zur Gesetzesinitiative von Bündnis90/Die Grünen statt. Für das Whistleblower-Netzwerk, wird u. a. Annegret Falter an der Anhörung beteiligt sein. Wir freuen uns über ihre Bereitschaft, uns über das Für und Wider der jeweiligen Gesetzesinitiativen sowie vor allem über den zivilgesellschaftlichen Rückhalt aufzuklären, der erforderlich sein wird, um einen wirksamen Whistleblower-Schutz rechtlich zu verbriefen.
Weniger breite Aufmerksamkeit fanden bisher Whistleblower in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen. Achim Klueß, Arbeitsrichter am LAG Berlin-Brandenburg und Sprecher der Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung kann anhand von Fallbeispielen aus seiner richterlichen Praxis die Wichtigkeit des Whistleblowing für Beschäftigte und KlientInnen privater Unternehmen verdeutlichen. Überdies wird er die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Regelung des Whistleblower-Schutzes verdeutlichen.
Wir freuen uns auf eine interessante und relevante Vesper!
Brot und Käse, Wasser und Wein stehen zum Vespern bereit.
Die nächste Vesper findet am Donnerstag, 30. April 2015 um 19 Uhr im Haus der Demokratie und der Menschenrechte statt.