Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
HANS-EBERHARD SCHULTZ
Notar a. D.
CLAUS FÖRSTER
Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Strafrecht
Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Telefon 030 43725026 • Fax 030 43725027
Pressemitteilung
Berlin, den 16.07.2014
Die aktuellen Enthüllungen in NSA- Geheimdienst Skandal verlangen eine zügige Aufnahme der Ermittlungen auch der von uns erstatteten Strafanzeige wegen der Totalüberwachung im Namen des Chaos Computer Club, der Internationalen Liga für Menschenrechte und von Digital Courage – als bevollmächtigte Rechtsanwälte haben wir uns erlaubt, eine Frist zur Übermittlung der Entscheidung zu setzen.
Heute Vormittag haben wir dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe in der seit dem 3. Februar anhängigen Strafanzeige in einem umfangreichen Schriftsatz neue Umstände mitgeteilt, aufgrund deren zwingend die längst überfälligen Ermittlungen wegen der Totalüberwachung aufgenommen werden müssen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir zunächst auf die Pressemitteilung des Chaos Computer Clubs von heute, aus dem der Schwerpunkt unserer Intervention hervorgeht, unter http://www.ccc.de/de/updates/2014/tor-gba.
Ergänzend wird auf weitere aktuelle Entwicklungen, Interviews und die umfassende Darstellung in dem Buch von Glenn Greenwald hingewiesen.
Einleitend wird ausgeführt:
„Bis heute – mehr als einen Monat später (!) – haben wir weder die Entscheidung noch irgendeine Begründung dafür erhalten, warum aufgrund der Strafanzeige hinsichtlich der Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung keine Ermittlungen aufgenommen werden, sondern nur im Fall der Bundeskanzlerin.
Die bevollmächtigten Rechtsanwälte einer derartigen Strafanzeige, die die Öffentlichkeit nach wie vor im erheblichen Maße beschäftigt, können nur über eine Pressemitteilung eine im Grunde nichts sagende pauschale Erklärung dafür zur Kenntnis nehmen. Der Generalbundesanwalt hält es aber offenbar nicht für nötig, die betroffenen Anzeigeerstatter über ihre bevollmächtigten Rechtsanwälte zu informieren und die Begründung mitzuteilen. Wir halten dies nicht nur für eine Frage des Stils. Vielmehr besteht hierauf im demokratischen Rechtsstaat ein Anspruch. Bevor wir eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, geben wir hiermit Gelegenheit, eine entsprechende Begründung spätestens bis zum 25.07.2014 nachzuholen.“
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung, RA Schultz mobil unter 0172/4203768.
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