In ihrer 7. Sitzung am 17. Oktober 2007 hat die Bremer Bürgerschaft (Landesparlament) Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, seit 2003 Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), zum stellv. Mitglied des Bremischen Staatsgerichtshofes gewählt.
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes Bremen und zuständig für die verfassungsgerichtliche Kontrolle legislativen und exekutiven Handelns (Normenkontrolle, Organstreitigkeiten, Verfassungsinterpretations- und Wahlprüfungsverfahren; Verfahren über die Zulassung von Volksbegehren). Der Staatsgerichtshof ist ein gegenüber den anderen Verfassungsorganen (Bürgerschaft und Senat) selbständiges Verfassungsorgan und unabhängiger Gerichtshof.
Bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode war Rolf Gössner als parteiloser Sachverständiger von der Bremer Bürgerschaft und der Stadtbürgerschaft auf Vorschlag der Fraktion „Die Linke“ in die staatliche und städtische Deputation für Inneres der Bürgerschaft gewählt worden, deren stellv. Sprecher er inzwischen ist.