Internationale Liga für Menschenrechte

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Berufsverbotsfall geht in die nächste Runde

Bürgerrechtsorganisationen beobachten Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichts-hof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim: Dienstag, 13. März 2007, 9:00 Uhr
Prozessbeobachter Rolf Gössner: „Es passt nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat, dass ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persön-lich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist“
Am 13. März 2007 findet vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufungsverhandlung um das Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszk√≥czy statt. Das Ver-waltungsgericht Karlsruhe hatte seine Klage in erster Instanz abgewiesen und das gegen ihn ver-hängte Berufsverbot bestätigt. Dem Lehrer war vom Land Baden-Württemberg 2004 die Einstel-lung in den staatlichen Schuldienst hauptsächlich mit der Begründung verweigert worden, er habe sich in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ politisch betätigt einer legalen Initiative, die sich gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen engagiert.

Insgesamt drei Bürgerrechtsorganisationen werden den Prozess vor dem VGH Baden-Württemberg mit großer Aufmerksamkeit beobachten: die „Internationale Liga für Menschenrechte“ (Liga), der „Republikanische Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwaltsverein“ (RAV) und das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“. Dr. Rolf Gössner, Präsident der Liga, wird den Prozess im Namen aller drei Organisationen beobachten.
Nachdem das Karlsruher Verwaltungsgericht das Wiederaufleben der berüchtigten Berufsverbots-praxis früherer Jahrzehnte nicht verhinderte, richten sich die Hoffnungen nun auf die nächste In-stanz. Der VGH hat die Zulassung der Berufung mit „ernstlichen Zweifeln“ an der Richtigkeit des Karlsruher Urteils begründet.
Zur Bedeutung des Berufungsverfahrens sagt Rolf Gössner: „Der VGH hat nun die Pflicht und Aufgabe, das Urteil des Verwaltungsgerichts daraufhin abzuklopfen, ob es gegen die Grundrechte des Betroffenen auf Berufs- und Meinungsfreiheit verstößt. Aus der Karlsruher Urteilsbegründung spricht jedenfalls ein illiberaler, staatsautoritärer Geist vergangen geglaubter Zeiten, der dem Duck-mäusertum im öffentlichen Dienst Vorschub leistet.“ Es passe nicht zu einer „freiheitlich-demo-kratischen Grundordnung“, so Gössner, „dass ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist“.
Die Verhandlung findet am 13.03.2007, ab 9:00 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Schubertstraße 11, 68165 Mannheim statt (Untergeschoss, Sitzungssaal III). Nach der Gerichtsver-handlung wird eine
Pressekonferenz
stattfinden. Teilnehmer: Michael Csaszk√≥czy, sein Anwalt Martin Heiming, Dr. Rolf Gössner für Liga, RAV und Grundrechte-Komitee, Hildegard Klenk, GEW-Bezirksvorsitzende Nordbaden, Jo-chen Nagel, GEW-Landesvorsitzender Hessen. Ort: DGB-Haus, Hans-Böckler-Str.1, verdi-Raum.
Kontakt bis 12.03., 13 h: Rolf Gössner, Tel.0421-703354; Fax 703290, goessner@uni-bremen.de Weitere Informationen: RA Martin Heiming, Heidelberg, Tel. 06221-337511; Fax 5873434
www.gegen-berufsverbote.de; www.gegen-berufsverbote.de/index1.php?section=stimmen; www.grundrechtekomitee.de; www.rav.de; www.gew-bw.de/Page6.html

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