Internationale Liga für Menschenrechte

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Internationale Liga für Menschenrechte verurteilt Berufsverbotsfall in Baden-Württemberg

Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner:
„Die Nichteinstellung des Heidelberger Realschullehrers ist ein unverhältnismäßiger Vorgang und verstößt gegen verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte“

Wer glaubte, in der Bundesrepublik gehörten Berufsverbote aus politischen Gründen der Vergangenheit an, wird mit dem neuesten Vorfall in Baden-Württemberg eines Besseren belehrt. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszk√≥czy ist Ende August von der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) die Einstellung in den Staatsdienst verweigert worden. Begründet wird die Entscheidung damit, dass sich der Lehrer in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg engagiere, die gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen aktiv ist. Diese legale Initiative sei linksextremistisch und befürworte Militanz, so der baden-württembergische Verfassungsschutz, der Csaszk√≥czy schon seit mehr als einem Jahrzehnt überwacht.

Aus seinen antifaschistischen Aktivitäten in jener Initiative leitet das Kultusministerium Zweifel an der Verfassungstreue des Lehramtsanwärters ab. Wer Mitglied einer „extremistischen Vereinigung“ sei, könne nicht Lehrer an einer öffentlichen Schule werden. Der Betroffene habe sich nicht von der Initiative distanziert; ihm werden jedoch persönlich keine gesetzwidrigen Aktivitäten vorgeworfen.“Mit diesem verfassungsschädlichen Berufsverbot wird ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist“, stellt Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner fest: „Das ist ein Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Berufsfreiheit.“ Diese politisch motivierte und diskriminierende Entscheidung basiere auf den zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des „Verfassungsschutzes“, dessen geheimdienstliches Wirken im Zusammenhang mit der berüchtigten Berufsverbote-Praxis der 70er und 80er Jahre das politisch-kulturelle Klima der damaligen Bundesrepublik vergiftete.Die Bundesrepublik Deutschland ist schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbotes vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden ‚Äî wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte. Auch der neueste Fall gehört vor Gericht. Doch um eine solch langwierige Prozedur zu vermeiden, fordert die Internationale Liga für Menschenrechte die Kultusministerin auf, ihre Entscheidung zu revidieren und Michael Csaszk√≥czy umgehend als Lehrer im Angestelltenverhältnis einzustellen. Liga-Präsident Gössner: „Solchen Anfängen einer neuen Berufsverbote-Politik muss schnellstmöglich Einhalt geboten werden, damit nicht weitere Lebensperspektiven und Berufskarrieren zerstört werden.“

Kontakt: Dr. Rolf Gössner

E-mail: goessner@uni-bremen.de

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