Internationale Liga für Menschenrechte

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„Internationale Liga für Menschenrechte“ befürchtet nach Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens eine Stärkung der Neonazi-Szene

Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner:
„Geheimdienstmethoden und rechtsstaatlich-faires Verfahren sind unvereinbar
– jetzt ist eine unvoreingenommene Aufarbeitung des V-Leute-Unwesens dringend geboten“

„Die Infiltration der NDP mit zahlreichen bezahlten V-Leuten des Verfassungsschutzes hat das Parteiverbotsverfahren zu Fall gebracht“, stellt Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner angesichts der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fest. „Dafür tragen die Antragsteller, insbesondere aber Bundesregierung und Landesregierungen die Verantwortung.“ Sie seien den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht geworden. Selbst unmittelbar vor und nach ihren Verbotsanträgen waren noch V-Leute in den NPD-Vorständen im Einsatz, wie das Verfassungsgericht monierte, so dass von einer Staatsfreiheit der NPD keine Rede sein könne. Möglicherweise konnten V-Leute sogar die Verteidigungsstrategie der NPD ausspähen.
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Der eigentliche Skandal dieses Verfahrens liegt darin, dass die Exekutive die Beteiligung von V-Leuten in Führungsfunktionen der NPD gegenüber dem Verfassungsgericht schlicht vertuschen, jedenfalls nicht von vornherein offen legen wollte – obwohl Teile des Verbotsantrags auf Aussagen solch dubioser Belastungszeugen basieren. Bis zuletzt wollten die Antragsteller die V-Leute geheim halten und ihre offene Vernehmung in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren torpedieren.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht mit der heutigen Verfahrenseinstellung einen Riegel vorgeschoben. Rolf Gössner: „Das Gericht hat von Anfang an rechtsstaatliche Sensibilität gegenüber den geheimdienstlichen Machenschaften bewiesen. Damit konnte verhindert werden, dass aus dem Verbotsprozess ein Geheimverfahren wurde, in dem die Öffentlichkeit und die Antragsgegnerin, die NPD, aus Gründen des ‚Quellenschutzes‘ und des ‚Staatswohls‘ ausgeschlossen werden. Denn Geheimmethoden des Verfassungsschutzes und ein rechtsstaatlich-faires Gerichtsverfahren sind unvereinbar.“Der Verfassungsschutz ist mit seiner V-Mann-Verstrickung Teil des Neonazi-Problems geworden, nicht ansatzweise dessen Lösung. Mit dem Verbotsverfahren wollten die Antragsteller einen schweren Schlag gegen den Rechtsextremismus landen. Sie haben stattdessen mit ihrem unverantwortlichen Taktieren dem demokratischen Rechtsstaat einen schweren Schlag versetzt und sämtlichen antirassistischen Bemühungen gleich mit. Die Antragsteller haben damit den Verbotsprozess diskreditiert und der rechtsextremen NPD zu einem Triumph verholfen. Es steht zu befürchten, dass das gesamte rechte Lager gestärkt aus dieser Affäre hervorgeht, was die gesellschaftliche Ächtung und Auseinandersetzung erheblich erschweren würde.Die skandalöse Verstrickung von V-Leuten in die NPD, aber auch in die gesamte Neonazi-Szene muss restlos aufgeklärt werden, fordert Liga-Präsident Gössner. Die Strukturen und die Arbeit der VS-Behörden gehören auf den Prüfstand – ihre Aufgaben, Befugnisse und Methoden, aber auch ihre Effizienz, von der niemand auch nur eine leise Ahnung hat. Letztlich wird sich das V-Mann-Unwesen und das damit verbundene Geheimhaltungssystem nur aufbrechen lassen, wenn der systematische Einsatz unterbunden, die erkennbar gewordene Symbiose von Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern beendet wird. Die Überlegung, den Geheimdienst wegen seiner Unvereinbarkeit mit Demokratie und rechtsstaatlichen Verfahren aufzulösen, ist wieder hochaktuell. Das wäre womöglich auch ein schwerer Schlag gegen die Neonazi-Szene, die über V-Leute vom Verfassungsschutz mitfinanziert und unterstützt wird.

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