Internationale Liga für Menschenrechte

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Sicherheitsstaat am Ende. Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte

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Programm der Konferenz des “Grundrechte-Reports” am 23. / 24. Mai 2008 – Humboldt-Universität zu Berlin.

Programm als PDF

Plakat zur Konferenz als PDF

Die Politik der “Inneren Sicherheit” forciert seit einigen Jahren den Ausbau staatlicher Befugnisse. Der Bundestag hat allein in den vergangenen sieben Jahren über 50 Gesetze verabschiedet,
die tief in die Bürgerrechte eingreifen. Sie reichen von der Registrierung der Konten- und Reisebewegungen über die Speicherung biometrischer Daten bis zur Überwachung der Kommunikation. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar; im Sicherheitsstaat ist kein Platz für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

Die Begründungen für diese Politik sind beliebig austauschbar. Waren es gestern “Organisierte Kriminalität”, “Ausländerkriminalität” oder “Jugendgewalt”, so wird heute der “Internationale Terrorismus” angeführt, vor dem nur ein mächtiger Staat schützen könne. Das so geschaffene Klima der Angst verhindert eine nüchterne Betrachtung der vermeintlichen Bedrohungen. Statt dessen wird der Staat mit immer weitergehenden Machtbefugnissen ausgestattet. Rechtliche Grenzen werden ausgehöhlt, unterschiedliche Sicherheitsapparate kooperieren, modernste Überwachungstechnik wird dienstbar gemacht. Der Sicherheitsstaat stellt eine unkontrollierbare Bedrohung für eine liberale Gesellschaft, für die Bürger- und Menschenrechte dar.

Seit 1997 präsentieren neun deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen jährlich den Grundrechte-Report. Er berichtet über staatliche Freiheitseinschränkungen und die Entwicklung der von der Verfassung garantierten Rechte. Die Bilanz fällt ein ums andere Mal negativ aus – insbesondere im Feld der Inneren Sicherheit. Die Missachtung von Grundrechten erschöpft sich nicht in Einzelfällen, sie steht im Zusammenhang mit dem Ausbau staatlicher Überwachung und Kontrolle. Im Rahmen der Konferenz wollen die Veranstalter diese Entwicklungen der vergangenen Jahre analysieren. Gleichzeitig sollen konkrete Vorschläge diskutiert werden, wie Verletzungen der Grundrechte wirksamer verhindert und die Fülle staatlicher Macht eingeschränkt und kontrolliert werden können.

Die Legitimität des Sicherheitsdenkens hat in den letzten Jahre Risse bekommen. Diese zu vertiefen, ist das Ziel des Kongresses.

PROGRAMM



Freitag, 23. Mai 2008

18.00 Uhr Eröffnung

18.30 Uhr
Der Staat und die Bürger(rechte). Zum Stand eines Verhältnisses
Heribert Prantl, Leiter Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, München

19.30 Uhr
Öffentliche Inszenierung von Sicherheitsfragen
PD Dr. Reinhard Kreissl, Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien

anschließend: Diskussion
Moderation: Jutta Roitsch-Wittkowsky

21.30 Uhr Empfang

Samstag, 24. Mai 2008

9.00 Uhr
Kurzvorstellung der Foren

9.30 Uhr
Foren: Arbeitsschwerpunkte der Bürgerrechtsbewegung

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr
Plenum: Diskussion der Forenergebnisse

15.30 Uhr Pause

16.00 Uhr
“Zukunft und Chancen der Bürgerrechte”
Podiumsdiskussion mit:

Heiner Busch (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
Wolfgang Kaleck (European Center for Constitutional and Human Rights, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)
Constanze Kurz (Chaos Computer Club)
Prof. Dr. Dieter Rucht (Wissenschaftszentrum Berlin)
Fritz Storim (angefr.)
Moderation: Gabriele Gillen (Journalistin, angefr.)

FOREN: Arbeitsschwerpunkte der Bürgerrechtsbewegung
Samstag, 24. Mai 9.30 – 13.00 Uhr

1. Prävention ohne Grenzen
Hauptgebäude, Raum 2014a

Der Staat weitet seine Eingriffsbefugnisse stetig aus. Überwachung und Kontrolle finden zunehmend im “Vorfeld” einer Gefahr oder Straftat statt und betreffen eine immer größer werdende Anzahl von Personen. Damit sollen Risiken erkannt und gebannt werden, lange bevor tatsächlich etwas passiert. In dem Forum soll der Frage nachgegangen werden, wie das Konzept der Prävention konkret aussieht und welche neuen Formen von Überwachung und Eingriffen damit verbunden sind. Was sind die gesellschaftlichen Hintergründe der Auflösung rechtsstaatlicher Begrenzungen staatlichen Handelns? Was sind die gesellschaftlichen Folgen und was können Ansatzpunkte für eine bürgerrechtliche Intervention sein?
Referenten: Dr. Leon Hempel (Technische Universität Berlin), Prof. Dr. Norbert Pütter (Institut für Bürgerrechte und Polizei/CILIP), Dr. Fredrik Roggan (Rechtsanwalt), Tobias Singelnstein (Freie Universität, Berlin)
Moderation: Peer Stolle (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

2. Demonstrationsfreiheit als Gnadenakt?

Hauptgebäude, Raum 2014b

Nicht zuletzt seit dem G 8-Gipfel haben DemonstrantInnen den Eindruck, die grundrechtlich verbürgte Versammlungsfreiheit werde nur nach Belieben polizeilicher Führungsstäbe anerkannt. Demonstrierende Menschen müssen sich identifizieren lassen, erhalten keinen Zugang zum Versammlungsort oder zu einer anwaltlichen Vertretung. Welchen Stellenwert haben die liberalen Grundsätze des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts heute noch? Wie lässt sich ein Missbrauch polizeilicher Befugnisse im Umfeld von Großdemonstrationen verhindern? Wie kann erreicht werden, dass die Polizei ihrer lang vernachlässigten Aufgabe nachkommt, die Versammlungsfreiheit zu schützen?
Referenten: Prof. Dr. Martin Kutscha (FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin), Michael Plöse (Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen)
Moderation: Karen Ullmann (angefr.)

3. Militarisierung der Politik und des Rechts
Juristische Fakultät, Raum 139a

Mit Hilfe eines missbräuchlich konstruierten Sicherheitsbegriffs werden zunehmend Art und Umfang der Inlandseinsätze von Polizei und Bundeswehr z.B. beim G8-Gipfel in Heiligenddamm 2007 definiert. Einsatzszenarien beziehen militärische Mittel ein und verwischen die verfassungsrechtlich zugewiesene Aufgabenteilung. Die problematische Wirkung zunehmender Militarisierung lässt sich an verschiedenen Formen zivil-militärischer Zusammenarbeit belegen – vom Katastrophenschutz im Inland bis zu Kooperationen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
Referenten: Dr. Ute Finckh-Krämer (Bund für Soziale Verteidigung, Gustav Heinemann-Initiative), Prof. Dr. Rosemarie Will (Humboldt Universität, Berlin)
Moderation: Werner Koep-Kerstin (Gustav Heinemann-Initiative)

4. Ökonomische Macht versus Grundrechte
Juristische Fakultät, Raum 140/142

In Zeiten des Neoliberalismus ist es um die Grundrechte abhängig Beschäftigter und derjenigen, die von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind, schlecht bestellt. Wesentliche grundrechtliche Freiheiten (Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, Freizügigkeit) wurden für Empfänger von ALG II faktisch abgeschafft, sie sind gegenüber den Ämtern bereits “gläserne Menschen”. Aber auch die Grundrechte der abhängig Beschäftigten sind angesichts einer nach wie vor herrschenden Massenarbeitslosigkeit und zunehmender prekärer Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben in Gefahr. Inwieweit können Arbeitnehmer noch für ihre Rechte eintreten? Sind Arbeitgeber überhaupt noch bereit, die kollektiven Interessenvertretungen (Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte) zu akzeptieren?
Referenten: Dr. Detlef Hensche (Rechtsanwalt), Udo Geiger (Richter am Sozialgericht, Berlin)
Moderation: Dieter Hummel (Rechtsanwalt)

5. Zweierlei Grundrechtsschutz für MigrantInnen und Deutsche?
Juristische Fakultät, Raum 144

Gegenüber Migrant/innen und Flüchtlingen werden die Grundrechte oft schneller und tiefgreifender als für andere Bürger beschnitten. Sie sehen sich in vielen Situationen der Gefahr einer Freiheitsentziehung ausgesetzt, die Möglichkeiten zur Inhaftierung von Asylsuchenden wurden erst im letzten Jahr wieder ausgeweitet. Auch der Anspruch auf den Schutz ihrer persönlichen Daten ist für MigrantInnen und Flüchtlinge seit Jahren massiv eingeschränkt. Die Erfassung biometrischer Daten und zentrale Melderegister für Asylsuchende wie Visa-AntragstellerInnen sind nur zwei Beispiele dafür, dass sicherheitspolitische Eingriffe in die Grundrechte von Nichtdeutschen schnell zum Türöffner werden können und alle BürgerInnen betreffen.
Referenten: Sönke Hilbrans (Rechtsanwalt), Marei Pelzer (Pro Asyl), Dr. Ruth Weinzierl (Deutsches Institut für Menschenrechte, angefr.)
Moderation: Berenice Böhlo (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

6. Umbau der Sicherheitsarchitektur

Hauptgebäude, Raum 3088

Seit den 1990er Jahren lässt sich ein massiver Umbau der Sicherheitsarchitektur in Deutschland beobachten. Kompetenzen werden von den Ländern auf die Bundesebene verlagert, die Zentralisierung der Sicherheitspolitik schreitet voran. Die verschiedensten Sicherheitsinstitutionen tauschen nicht mehr nur Daten aus, ihre ursprüngliche Aufgabentrennung wird immer mehr verwischt. Sie entziehen sich damit zunehmend einer rechtsstaatlichen Kontrolle. Das Forum beleuchtet Aspekte und Hintergründe dieser Entwicklung. In ihm soll diskutiert werden, wie sich hierdurch die Rolle des Staates ändert und was dies für den einzelnen Bürger bedeutet.
Referenten: Gabriele Heinecke (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein), Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Publizist, Bremen), Volker Eick (Freie Universität, Berlin)
Moderation: Prof. Dr. Jörg Arnold (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg)

TAGUNGSORT
Die Tagung findet im Audimax der Humboldt-Universität zu Berlin statt:
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10117 Berlin
Am Samstag finden Foren in verschiedenen Räumen des Hauptgebäudes bzw. der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität statt. Die Raumnummern entnehmen Sie bitte der Forenübersicht.
Der Tagungsort ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Nutzen Sie bitte die S- oder U-Bahn bis Friedrichstraße oder die Buslinien 100, 200 oder TXL bis zur Haltestelle Staatsoper.

VERANSTALTER
Die Tagung wird gemeinsam veranstaltet von: Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Gustav Heinemann-Initiative, Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Neue Richtervereinigung, Pro Asyl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen.
Die Tagung findet mit freundlicher Unterstützung der Holtfort-Stiftung statt.

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  3. BESCHWERDE GEMÄSS ARTIKEL 34 DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION
    vom 28.04.2011

    (ABSCHRIFT)

    II. EXPOSE DES FAITS
    Statement Of The Facts
    Darlegung des Sachverhalts

    Die Beschwerde richtet sich gegen die überlange Dauer des Verfahrens des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht Potsdam 11 K 2657/09 gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.

    Der im Jahr 1954 in der ehemaligen DDR geborene Beschwerdeführer wurde wegen einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehungen vom 21. August 1972 bis zum 25. Oktober 1972 aufgrund eines gescheiterten Versuchs, aus der DDR zu fliehen, und einer anderen zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung vom 27. September 1989 bis 28. September 1989 rehabilitiert und entschädigt.

    Wegen des erzwungenen Abbruchs seiner Schulausbildung und des erzwungenen Abbruchs der Berufsausbildung zum Zootechniker im Jahr 1972, weil er sich geweigert hatte, an der so genannten vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, begehrt er darüber hinaus seine berufliche Rehabilitierung.

    Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er bereits im Jahr 1990 einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt hat, über den noch nicht entschieden worden ist.

    Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob der Beschwerdeführer am 10. November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte den beklagten zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre1990 zu entscheiden.

    (Beweis: Klageschrift vom 10. November 2009, Anlage 1)

    Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht den Beklagten auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern.

    (Beweis: Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 10.November 2009, Anlage 2)

    Da der Beklagte nicht auf die Klage erwiderte, beschwerte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 07. Mai 2010 über die Untätigkeit. In dem Schreiben heißt es: “Da sich bei dem Verfahren seit 1990 nichts entwickelt, werden meine Grundrechte weiterhin verletzt, so bin ich ein Unterprivilegierter, ich habe es zu nicht viel im Leben gebracht, ich bin nichts wert, weil ich mich zu sehr um “Politik” kümmerte, ich hätte mich eher um die Ausbildung kümmern sollen. Wegen der Verletzung meiner Würde erhebe ich eine erweiterte Klage. Durch das jahrelange Verfahren zur Rehabilitierung werde ich zum bloßen Objekt gemacht und damit die Menschenwürde massiv verletzt.

    (Beweis: Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2010, Anlage 3)

    Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe.

    (Beweis: Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni Juni 2010, Anlage 4)

    Mit Bescheid vom 2. November 2010 wurde über den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005 auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung entschieden. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen des Rehabilitierungsgesetzes nicht erfüllt seien.
    (Beweis: Bescheid des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 2. November 2010, Anlage 5)

    Dieser Bescheid ist Gegenstand des Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geworden. Das Verwaltungsgericht hat über die Klage auf Rehabilitierung noch nicht entschieden.

    III. EXPOSE

    ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE

    Der Beschwerdeführer rügt die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Entscheidung.

    Die Klage des Beschwerdeführers vom 10. November 2009 ist seitdem beim Verwaltungsgericht anhängig, ohne dass das Gericht ein Urteil erlassen hat. Die Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.

    Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs beurteilt sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der besonderen Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer. (siehe u.a. Frydlender gegen Frankreich [GK], Nr. 30979/96, Rn 43).

    1. Komplexität des Verfahrens

    Das Verfahren des Beschwerdeführers gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar.

    2. Verhalten des Verwaltungsgerichts

    Die überlange Verfahrensdauer beruht auf dem Verhalten des Verwaltungsgerichts.

    Dem Beschwerdeführer ist bewusst, dass zwar das Verwaltungsverfahren, das mit dem Ablehnungsbescheid vom 2. November 2010 endete, nach Art 6 Abs. 1 der Konvention bei der Verfahrensdauer nicht zu berücksichtigen ist. Aufgrund der sehr langen Dauer des Verwaltungsverfahrens war das Verwaltungsgericht aber aber gehalten, dass Gerichtsverfahren beschleunigt zu behandeln. Auch dann, wenn man nicht auf dem Rehabilitierungsantrag des Beschwerdeführers aus dem Jahr 1990 abstellt, sondern erst auf den Rehabilitierungsantrag
    vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005, dauerte das Verwaltungsverfahren bis zum Bescheid bereits circa sechs Jahre und damit übermäßig lange.

    Das Verwaltungsgericht musste auch darauf Rücksicht nehmen, dass das Geschehen, auf das der Rehabilitierungsantrag gestützt ist erzwungene Abbruch der Schulausbildung aus dem Jahr 1971 und erzwungener Abbruch der Berufsausbildung zum Zootechniker aus dem Jahre 1972. – bereits sehr lange zurück liegt und auch aus diesem Grunde ein berechtigtes Interesse des Beschwerdeführers an eine beschleunigte Entscheidung über die Klage entsteht.

    Das Verwaltungsgericht hätte deshalb alle möglichen Maßnahmen treffen müssen, um das Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Das Verwaltungsgericht hat jedoch mit seiner Klageerhebung am 10. November 2009 außer dem Beschluss auf Prozesskostenhilfe nichts wesentliches veranlasst.

    3. Verhalten des Beschwerdeführers

    Der Beschwerdeführer hat dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Verzögerungen verursacht.

    4. Bedeutung für die Interessen des Beschwerdeführers

    Das Verfahren auf Rehabilitierung wegen politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ist für den Beschwerdeführer von erheblicher Bedeutung.

    5. Ergebnis

    Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention.

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